Saftige Rechnung für eine Polizistin nach einem aus dem Ruder gelaufenen Abend Anfang des vergangenen Jahres. Laut eigenen Angaben hatte die Beamtin in Zivil zusammen mit Freunden "einige Biere und Bacardi-Cola" in einer Bar getrunken, sich dabei aber noch als "Herr ihrer Dinge" gefühlt.
Dann wurde ihre Runde – vermutlich nicht völlig grundlos – des Lokals verwiesen und sogar mit einem sofortigen Hausverbot belegt. Doch die betrunkene Beamtin begann gleich nach dem Rauswurf mit dem Türsteher zu diskutieren. Sie erklärte dem Security, dass sie Polizistin sei und gab großspurig vor, sich deshalb rechtlich auszukennen.
Obwohl es rechtlich völlig unbegründet war, forderte sie vom perplexen Securitymitarbeiters eine Erklärung für das Hausverbot ein und wollte "Ausweis und Dienstnummer" sehen, um sich später über ihn beschweren zu können. Doch damit nicht genug: Sie rief sogar noch per Notruf die Kollegen.
Ihr Pech: der Sachverhalt wurde dadurch feinsäuberlich notiert – ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin war die einzige Folge. Vor der Bundesdisziplinarbehörde zeigte sich die Beamtin nun zwar zu den Tatsachen geständig, sah darin aber immer noch keine Dienstpflichtverletzung und plädierte auf nicht schuldig. Sie habe sich keinen Vorteil verschaffen wollen, meinte sie. "Alles war ein großes Missverständnis."
Der Senat sah das anders: "Die Disziplinarbeschuldigte hat durch ihr Verhalten Vertrauen in unrühmlicher Weise verspielt." Wer sich in stark alkoholisiertem Zustand auf seinen Beruf berufe und damit auch noch Druck mache, beschädige das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit, heißt es. Das Urteil: Schuldig, 800 Euro Geldbuße, plus 260,47 Euro Verfahrenskosten. Ihren Job darf die Beamtin jedoch behalten.