Party bis 5 Uhr früh

Beamter nutzte Nachtdienst im Häf’n für ein Saufgelage

Statt nachts auf rund 300 Häftlinge aufzupassen, ging ein Justizwachebeamter (43) lieber auf Sauftour. Nun ist ein Disziplinarverfahren anhängig.
Christian Tomsits
28.01.2026, 05:10
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Bei den rund 300 Insassen in der Justizanstalt Asten (OÖ) und bei seinen Kollegen berüchtigt, bei Barkeepern in der Umgebung beliebt: Der Justizwachebeamte Martin P. (43, Name geändert) sorgte jetzt für einen unglaublichen Alkohol-Eklat im Dienst.

Als eingesetzter Nachtdienstkommandant soll sich der Uniformierte laut "Heute"-Informationen im vergangenen März des Nachts heimlich aus dem Häf‘n geschlichen haben, um mit dem Auto ins nächste Wirtshaus zu fahren. Laut Zeugen kehrte er erst gegen 5 Uhr früh in die Anstalt zurück – sichtlich durch den Konsum alkoholischer Getränke beeinflusst.

Fehlalarm um 11 Uhr weckt Beamten

Gerüchten zufolge mussten Untergebene den Vorfall und weitere Verfehlungen des voll-tätowierten Muskelpakets wochenlang unter den Teppich kehren. Selbst in der Justizanstalt soll der 43-jährige Beamte des Öfteren zur Flasche gegriffen haben. Einmal verschlief er sogar so lange, dass er erst durch einen Fehlalarm um 11 Uhr morgens geweckt wurde – was ihn intern zum Gespött werden ließ.

Weiters dürfte die Belegschaft durch das immer aggressivere Auftreten des Niederösterreichers schwer beunruhigt sein. Brisant: 2023 war es mit dem Beamten bereits zum (privaten) Eklat gekommen, als die Cobra wegen häuslicher Gewalt an seiner Wohnadresse einschreiten musste und mehrere Schusswaffen sicherstellte.

Trotz Waffenverbots wurde der Beamte damals im Dienst belassen – ob der chronische Personalmangel im Justizministerium diese fragwürdige Entscheidung begünstigt hat, ist nicht bekannt.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133

Fix ist indes: Nach einem zweiten Gewaltvorfall gegen eine andere Frau, bei dem auch eine Wegweisung ausgesprochen wurde, zog man nun offenbar die Notbremse – Suspendierung! Sogar ein Strafverfahren läuft, die Unschuldsvermutung gilt. Wegen des nächtlichen Ausflugs "läuft aktuell ein Disziplinarverfahren", heißt es aus dem Ministerium. Über eine etwaige Entlassung entscheide deshalb allein "die Bundesdisziplinarbehörde".

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