Seinen Krankenstand Anfang Dezember des Vorjahres nutzte ein Justizwache-Beamter – seines Zeichens dritter Stellvertreter einer Anstaltsküche – nicht unbedingt zur bestmöglichen Genesung. Statt die Füße stillzuhalten und allerhöchstens Hustensaft zu schlucken, tankte der dreifache Familienvater fleißig Bier, (Glüh-)Wein und Co. und drückte danach noch volltrunken aufs Gaspedal.
Mit 1,62 Promille verunfallte er am 3. Dezember 2024 um 1.17 Uhr mit seinem Fahrzeug, kam von der Straße. Seine nächtliche Spritztour – sie hätte ihn sicherlich nicht zum nächsten Hausarzt gebracht – endete mit hohem Schaden.
Obwohl sofort ein achtmonatiger Führerscheinentzug plus ein psychologisches Gutachten (im Volksmund: Idiotentest) angeordnet worden war, beichtete der Beamte den betrunkenen Vorfall erst Tage später seinem Vorgesetzten – eine Disziplinaranzeige war unabwendbar. Diesen August behandelte die Bundesdisziplinarbehörde den Fall schließlich umfassend und verhängt eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro – zahlbar in fünf Raten. Dazu kommen noch 333 Euro Verfahrenskosten.
Der Grund: Durch den Unfall seien ohnehin schon rund 14.000 Euro an Kosten (Reparatur am eigenen Auto, ca. 9.000 Euro Sachbeschädigung, 1.760 Euro an Verwaltungsstrafe samt Verfahrenskosten, 476 Euro für den Amtsarzt, 690 Euro für die Nachschulung sowie 576 Euro für das Gutachten) angefallen. Angegebene monatliche Ausgaben von rund 3.000 Euro für Kredit, Kindesunterhalt und Leasingrate würden den Beamten im Alltag ohnehin schon genug belasten.