Das Bundesverwaltungsgericht hat nachträglich das gegen den rechtsextremen Österreicher Martin Sellner verhängte Einreiseverbot aufgehoben.
Im vergangenen Jahr wurde er von der als rechtsextrem geltenden Organisation Junge Tat zu einem Vortrag eingeladen. Allein aus dem Umstand, dass er mit der Gruppierung in Erscheinung trete, könne keine Unterstützung von gewalttätig-extremistischen Straftaten für ihn abgeleitet werden. SRF zitiert aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Weiter urteilte das Bundesverwaltungsgericht, es fehle an einem kausalen Zusammenhang zwischen den laufenden Strafverfahren gegen Anhänger der Jungen Tat und einer allfälligen Gefährdung der inneren Sicherheit der Schweiz durch Sellner.
Das Fedpol verhängte gegen Sellner am 10. Oktober 2024, im Vorfeld zur Junge-Tat-Veranstaltung, ein Einreiseverbot. Der Österreicher reiste trotzdem an und wurde am Tag seines Vortrages von der Kantonspolizei Thurgau festgenommen.