Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor Gericht einen wichtigen Sieg gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) errungen. Eine Klausel im Sparprodukt "Festzins Sparen 60 Monate" wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht für unwirksam erklärt.
Das Problem: Nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit wurden die Verträge automatisch um weitere fünf Jahre verlängert, ohne dass Kunden kündigen konnten. Dabei wurde auch der Zinssatz neu festgelegt. In einem Fall sank er von 0,25 Prozent auf mickrige 0,01 Prozent pro Jahr.
Wie chip.de berichtet, sah das Gericht darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. "Automatische Verlängerungen von Sparverträgen ohne transparente Kündigungsmöglichkeit sind inakzeptabel - besonders, wenn die Banken einseitig neue Konditionen festlegen können", erklärte Sandra Klug von der Verbraucherzentrale.
Betroffene Kunden haben nun die Möglichkeit, ihre Verträge vor Ablauf der verlängerten Frist zu beenden und ihr eingezahltes Kapital zurückzufordern. Auch Verzugszinsen für die Vergangenheit könnten in Betracht kommen.
Die Verbraucherzentrale stellt einen kostenlosen Musterbrief bereit, mit dem Sparer ihre Ansprüche geltend machen können. Betroffene sollten allerdings nicht zu lange warten: Ansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende.
Die Haspa teilte mit, dass das beanstandete Produkt seit Jahren nicht mehr im Neugeschäft angeboten werde. Das Gericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.