Schlappe für Netflix vor dem Bundesgerichtshof, dem höchsten deutschen Zivilgericht: Die Richter in Karlsruhe haben eine Klausel des Streamingriesen kassiert, wonach eine Kündigung erst dann wirksam werden kann, wenn das komplette Guthaben etwa aus einer Gutscheinkarte aufgebraucht ist. Genau das benachteilige Kunden unangemessen, so das Höchstgericht.
Heißt im Klartext: Die beanstandete Klausel führt dazu, dass Kunden trotz Kündigung oft noch lange an den Vertrag gebunden bleiben. Wie lange genau, hängt davon ab, wie viel Guthaben noch vorhanden ist. Das kann dazu führen, dass der Vertrag erst viele Monate später endet.
Das widerspricht aber laut dem BGH-Urteil dem geltenden Gesetz. Denn bei monatlicher Bezahlung muss eine Kündigung spätestens bis zum 15. eines Monats erklärt werden können, damit der Vertrag zum Monatsende endet. Die Klausel kann das Vertragsende dagegen um bis zu rund 39 Monate hinauszögern.
Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband. Schon in der Vorinstanz war der Verband noch abgeblitzt, vor dem BGH bekam er jetzt aber Recht. Für User bedeutet das künftig: Ein Anbieter darf die Kündigung nicht einfach auf die lange Bank schieben, nur weil auf dem Konto noch Guthaben – zum Beispiel aus einer Geschenkkarte – vorhanden ist.