Gute Nachrichten für die Signa-Gruppe. Am Montag fand am Handelsgericht Wien die erste Gläubigerversammlung sowie die Berichtstagsatzung statt. Der Sanierungsverwalter stand somit den betroffenen Gläubigern erstmals über die Entwicklung des am 28.12.2023 als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahrens der SIGNA Prime Selection AG Rede und Antwort.
Das Insolvenzgericht sieht nach ausführlicher Berichterstattung durch den Sanierungsverwalter bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen. Somit wird das Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt.
"Nach einem intensiven Austausch des Sanierungsverwalters mit den anwesenden Gläubigern hält das Insolvenzgericht an der Eigenverwaltung fest. Der Entzug der Eigenverwaltung ist in der Insolvenzordnung genau geregelt und liegt für das Insolvenzgericht derzeit kein Grund für die Entziehung vor. Ein Entzug der Eigenverwaltung ist jedoch weiterhin in jedem Stadium des Insolvenzverfahrens möglich", so Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz des Kreditschutzverband von 1870.
Wie es in der Aussendung des KSV 1870 heißt, seien die Kosten für den Fortbetrieb "vorerst gedeckt". Seit der Eröffnung des Sanierungsverfahrens laufen intensive Verhandlungen um die Bereitstellung einer Überbrückungsfinanzierung, damit die fortführungswürdigen Projekt- und Holdinggesellschaften zahlungsfähig bleiben. Laut den dem KSV1870 vorliegenden Informationen bedarf es kurz- bis mittelfristig einer Liquiditätsstärkung zwischen 300 und 500 Millionen Euro.
Die Entscheidung vom Montag bedeutet nur eine kurzfristige Erleichterung für die Betroffenen. Schon am 26.02.2024 findet am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung statt. "Nach der Prüfungstagsatzung wird eine erste konkrete Einschätzung über das Ausmaß der tatsächlich zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten möglich sein", so Götze.
Die für das Schuldnerunternehmen und für die Gläubiger entscheidende Sanierungsplantagsatzung findet am 18.03.2024 statt. Bekanntlich bietet die Signa Prime Selection AG eine Sanierungsplanquote von 30% zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. "Die Prüfung der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages innerhalb von 90 Tagen bleibt wie bei der SIGNA Holding GmbH sowie der Signa Development Selection AG eine Herkulesaufgabe.", Götze vom KSV1870.
Im Anschluss an die ebenfalls heute stattgefundene Gläubigerversammlung im Sanierungsverfahren der "Signa Prime" fand heute auch die erste Gläubigerversammlung im Sanierungsverfahren der Signa Development Selection AG am Handelsgericht Wien statt. Das Insolvenzgericht sieht nach ausführlicher Berichterstattung durch die Sanierungsverwalterin auch hier bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen. Somit wird das Verfahren wie auch bei der Signa Holding GmbH sowie der Signa Prime Selection AG als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt.