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Gerichtsurteil verbietet Nacktwandern

Heute Redaktion
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Das Schweizer Bundesgericht sprach ein Grundsatzurteil im Bezug auf FKK-Wanderei. Diese ist verboten und kann eine Geldstrafe zur Folge haben. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, der Rechtstreit dauerte bereits mehr als zwei Jahre an.

Im Oktober 2009 war ein 47-jähriger Nacktwanderer im Kanton Appenzell Ausserrhoden angezeigt worden. Auf seinem Weg kam er unter anderem an einer Feuerstelle vorbei, an der eine Familie und kleine Kinder saßen. Zudem spazierte er an einem Reha-Zentrum für Drogenabhängige vorbei, dort stellte ihn eine Frau zur Rede und erstattete Anzeige.

Das Obergericht in Appenzell Ausserrhoden verurteilte den Nacktwanderer wegen "grob unanständigen Benehmens" und sprach eine Geldstrafe von 100 Franken (80,7 Euro) aus. Diese Strafe wurde jetzt vom Bundesgericht bestätigt und die Beschwerde des Mannes zurückgewiesen.