Bereits seit Jahren beschäftigen sich mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern mit der Germanwings-Katastrophe von 2015. Zur Erinnerung: Damals kamen bei einem Absturz einer Maschine der Lufthansa-Tochtergesellschaft 150 Menschen ums Leben.
Das Flugzeug war am 24. März in Barcelona gestartet und flog in Richtung Düsseldorf. In den französischen Alpen kam es dann zur Tragödie. Demnach soll der Co-Pilot den Flieger absichtlich in den Berg gesteuert haben. Am Ende waren 144 Passagiere und sechs Crew-Mitglieder tot. Unter ihnen auch 16 Schüler und zwei Lehrerinnen eines deutschen Gymnasiums.
Nun soll die Causa erneut ein rechtliches Nachspiel haben, berichtet die "Krone". Aus der Sicht der Kläger wäre die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht worden. Dies habe den Absturz erst ermöglicht. Konkret würden die Kläger bemängeln, dass die durchgeführten flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug gewesen seien. Zudem wären gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eingehalten und umgesetzt worden.
Laut der Fluggesellschaft hätte die Lufthansa an Hinterbliebene bereits Schmerzensgeld bezahlt. Pro Opfer sollen 10.000 Euro geflossen sein. Des Weiteren habe man 25.000 Euro pro Todesopfer als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld bezahlt. Etliche Prozesse um zusätzliches Schmerzensgeld verliefen bisher erfolglos.
So verloren Hinterbliebene vor den Landgerichten in Frankfurt und Essen. Auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde gegen die Forderungen der Angehörigen entschieden. Ein Kläger hatte vor dem Landgericht Braunschweig Erfolg. Dennoch ist sein Sieg nicht fix. Zuvor hatte das Gericht die Beteiligten darüber informiert, dass die Klage unschlüssig sein könnte. So müsste der Kläger seinen Anspruch bei der Fluggesellschaft anmelden.