Krimi um tote Millionärin

Gift-Cocktail? Mordanklage gegen steirischen Winzer

Gegen einen Winzer (58) aus der Steiermark hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten nun Anklage wegen Mordes und versuchten schweren Betrugs eingebracht.
Victoria Carina  Frühwirth
11.02.2026, 13:30
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Der Mann soll eine 71-jährige Niederösterreicherin dazu gebracht haben, ein tödliches Präparat einzunehmen. Die Millionärin verstarb daraufhin im März 2025.

Die Anklage wurde am Montag, dem 9. Februar eingebracht, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Behördensprecher Thomas Korntheuer von der Staatsanwaltschaft St. Pölten erklärte gegenüber der APA, es werde von einem "als Sterbehilfe getarnter Mord" ausgegangen.

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Konkret soll der Winzer der Witwe eine Überdosis eines Schlafmittels verabreicht haben, das sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin verwendet wird. Die 71-Jährige war Anfang März 2025 verstorben, danach wurde Anzeige erstattet. Im Juli des Vorjahres klickten schließlich die Handschellen.

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Frau hätte Sterbewunsch verneint

Im Zuge der Ermittlungen wurde der 58-Jährige von der Tochter der Verstorbenen sowie von einem Pfleger belastet. Dieser habe angegeben, die Frau habe die Frage, ob sie sterben wolle, mehrfach verneint.

Zusätzlich steht ein möglicher Versicherungsbetrug im Raum. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten darum versuchten schweren Betrug vor.

Millionärin war Pflegefall

Der Winzer wird vertreten von Anwalt Michael Dohr. Gegenüber "Heute" gibt Dohr bekannt: "Mein Mandant hat nichts verbrochen." Vor einem Geschworenengericht will der Winzer seine Unschuld beweisen. Der 58-Jährige habe für die nach einem Schlaganfall bettlägerige, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesene Frau die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet, betonte der Anwalt.

Ein Motiv sehen Beschuldigter und Anwalt nicht. Die wohlhabende Witwe hätte den Steirer bereits 2022 in einem Testament zum Alleinerben eingesetzt und ihm später alles überschrieben, hielt Dohr bereits im Vorjahr fest.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Für den Winzer gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } VF, {title && {title} } Akt. 11.02.2026, 13:53, 11.02.2026, 13:30
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