Wegen schwerer Anschuldigungen sitzt ein bekannter Winzer aus der Steiermark aktuell in St. Pölten mit Schwerverbrechern hinter Gittern und versteht die Welt nicht mehr. Ihm wird der Mord an einer steinreichen Witwe vorgeworfen, die am 7. März starb. Die 71-Jährige war nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt, saß im Rollstuhl, eine Beinamputation drohte. Da beantragte sie Sterbehilfe. Den todbringenden Wirkstoff, den der Winzer ihr besorgt und bereitstellte, schluckte sie schließlich selbst.
Dennoch: Laut Kripo soll der 57-Jährige in noch zu klärender Form beim Ableben der Dame nachgeholfen haben – am 15. Juli klickten die Handschellen. Vom Beschuldigten und dessen Anwalt Michael Dohr werden die Vorwürfe vehement bestritten. Nach harscher Kritik des Top-Juristen entbrannte sogar eine Diskussion ums Sterbehilfe-Gesetz.
Fest steht: Das Vermögen der Frau – inklusive der prunkvollen Villa mit mondäner Gartenanlage – hatte sie bereits 2022 – angeblich im Beisein ihres damals noch lebenden Gatten – dem 57-Jährigen geschenkt, der für sie wie ein Sohn gewesen sei. Zeitgleich enterbte sie die eigene Tochter.
Unbestritten ist auch: Der Winzer galt schon länger als Freund der Familie, soll aber die Nähe zu gut situierten Damen durchaus gesucht (und auch gefunden) haben – strafbar ist das allerdings nicht! Ein Mordmotiv gab es laut Anwalt aber keinesfalls: "Ihm hat ja schon alles gehört", so Dohr. "Es kann doch nicht sein, dass ich im Gefängnis sein muss", versteht auch der Winzer laut "Krone" die Welt nicht mehr und meint nichts Böses getan zu haben. Die U-Haft sei "die Hölle".
Vom Hauspersonal belauschte und protokollierte Gespräche zwischen Winzer und Witwe werfen indes Fragen auf: Offenbar ging es immer wieder ums Testament, das im Tresor lag.
Im Alltag dominierten süßliche Liebkosungen die Konversation: "Wos tuast denn heit im Fernsehen anschauen? Is wos Gscheites?", so der Winzer einmal mit Engelsstimme. "3-Sat", antwortete die Schwerkranke einsilbig. "Aha, is immer interessant, gell", so der Winzer, der sich gerne innigst verabschiedete, die Witwe abwechselnd "Herzilein" und "meine Prinzessin" nannte.
"Wir sehen uns dann später. Ich liebe dich! Bussi, Herzi. Meine Prinzessin, tu schön aufpassen, baba."
Eine baldige Enthaftung des Mannes gilt als unwahrscheinlich. Über den Tod der Witwe dürfte der Winzer jedoch gut hinweg sein – er soll einer anderen betagten Dame aus Wien bereits angeboten haben, auf seinem Anwesen ihren Lebensabend verbringen zu können, wenn sie ihm Geld gebe oder ihn als Erben einsetzte.
Michael Dohr ärgert die Doppelmoral der Öffentlichkeit um die angebliche (nicht strafbare) Erbschleicherei: "Wenn das eine junge Frau bei einem älteren Mann macht, regt sich niemand auf…" Die Unschuldsvermutung gilt.