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GIS-Chef stellt sich Abzock-Vorwürfen gegen Kontrollore

Immer mehr Betroffene melden sich mit Vorwürfen gegen GIS-Kontrolleure, die mit Druck eine Unterschrift erzwingen sollen. Jetzt reagiert der GIS-Chef.

Roman Palman
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Dem ORF kamen im ersten Quartal 2022 wieder Tausende GIS-Zahler abhanden.
Dem ORF kamen im ersten Quartal 2022 wieder Tausende GIS-Zahler abhanden.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Trotz Gebührenerhöhung steht die GIS vor einem Millionen-Minus, dem neuen ORF-General Roland Weißmann laufen die Zahler zu Tausenden davon. Alleine im ersten Quartal 2022 waren es über 25.000 Haushalte, die sich von der GIS abgemeldet haben.

Beim Gebühren Info Service steht man offenbar unter großem Druck, die fehlenden Gelder doch noch irgendwie aufzustellen. Die Frequenz der Hausbesuche wurde nun wieder nach oben geschraubt.

In den vergangenen Wochen wurden mehrfach schwere Vorwürfe gegen GIS-Mitarbeiter und -Kontrolleure laut. Diese sollen bei ihren unangemeldeten Besuchen, die Bewohner unter Druck setzen und so zu einer Unterschrift "zwingen", oder im Falle eines Wieners gar die Unterschrift gefälscht haben – "Heute" berichtete.

Auch dem "Standard" berichtet eine Betroffene, dass ein GIS-Mitarbeiter um 20 Uhr abends plötzlich vor ihrer Tür aufgetaucht sei. Die allein lebende Frau habe das Gespräch als "sehr unangenehm" und "sehr fordernd und grenzwertig erlebt. Er sei sehr dominant aufgetreten, habe sie nicht mal ausreden lassen und sie schlussendlich vor drei Optionen gestellt:

den Fernseher sofort an der Tür anmelden. Blöd nur, dass sie gar keinen besitzt. Das wollte der GISler aber nicht glauben.
den wildfremden Mann zur Kontrolle in die Wohnung lassen. Das habe sie "vehement abgelehnt", weil es für sie nicht nur eine Grenzüberschreitung, sondern auch ein Sicherheitsrisiko darstelle.
rund 2.000 Euro Strafe zahlen, wenn der Kontrolleur die Angelegenheit "an eine andere Stelle" weiterleitet.

Am Ende hinterließ das Treffen bei der Betroffenen nicht nur Unsicherheit, sondern auch Verwunderung darüber, "welcher Druck hier in einem Tür und Angel Gespräch aufgebaut wird".

GIS reagiert

Nun meldet sich die GIS zu den Vorwürfen zu Wort. Der Geschäftsführer der ORF-Tochter, Alexander Hirschbeck, betont gegenüber dem "Standard", dass das beschriebene Insistieren "keinesfalls zu unseren Standardvorgehensweisen" gehöre. 

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    ORF schickt neue GIS-Preise an alle Haushalte.
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    "Dass unser Außendienst einen nicht vorhandenen Fernseher anmelden wollte, ist für mich jetzt nicht nachvollziehbar", kommentiert er den geschilderten Fall. "Scheinbar handelt es sich hierbei um ein Missverständnis".

    Die rechtliche Grundlage für die Hausbesuche gestalte sich folgendermaßen: "Nach dem Rundfunkgebührengesetz (RGG) hat jeder, der Rundfunkempfangsanlagen in Gebäuden betreibt beziehungsweise betriebsbereit hält, diese anzumelden. Aufgabe der GIS ist es, alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind sehr gut geschult und geben notwendige Informationen zum Rundfunkgebührengesetz. Natürlich werden auch Rundfunkempfangsanlagen angemeldet."

    Kein Betretungsrecht

    Für viele ist beim Aufschlagen eines GIS-Mitarbeiters die Unsicherheit groß. Muss man diesen in die eigene Wohnung lassen? Diese Frage beantwortet auch Hirschbeck mit einem klaren Nein!

    "Unsere Außendienstmitarbeiter haben kein Betretungsrecht. Sie müssen sich zu Beginn des Gespräches vorstellen und ausweisen". Oftmals würden sie von den Bewohnern selbst zu einem Kontrollgang hereingebeten, um zu zeigen, dass es am aktuellen Standort keine gebührenpflichtigen Geräte gibt. Das ist aber keine Pflicht. Von Seiten der GIS seien die Mitarbeiter aber "gerade in Zeiten von Covid 19" angehalten, Wohnungen nicht zu betreten. 

    Dieses Memo dürften aber nicht alle Kontrolleure bekommen haben. Jedenfalls legt aber zumindest die Führungsetage Wert auf einen korrekten Außenauftritt der Mitarbeiter. Die dafür notwendigen Schulungsmaßnahmen seien sehr wichtig, daher benötige man Rückmeldungen wie diese. "Ein wie im Mail beschriebenes Insistieren unserer Mitarbeiter:innen gehört keinesfalls zu unseren Standardvorgehensweisen", betont der GIS-Boss noch einmal.

    Geldstrafe droht

    Und was ist mit der Strafdrohung des Kontrolleurs? Diese dürfte auf § 2 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetzes zurückgehen, wonach jeder Bürger verpflichtet ist, der GIS Auskunft darüber zu erteilen, ob Rundfunkempfangsanlagen an einem Standort betrieben wird. "Die Verweigerung der Auskunft kann zu einer Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde führen", eine solche Verwaltungsübertretung könne dann auch eine Strafe in der Höhe von bis zu 2.180 Euro nach sich ziehen.

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