Versprechen vor Ehe

Goldmünzen-Streit – Gericht bestätigt islamisches Recht

Ein gebürtiger Iraner versprach seiner Frau vor der Ehe 1.000 Goldmünzen. Als er nicht zahlen wollte, klagte die Frau diese in Österreich ein.
Wien Heute
09.11.2025, 10:30
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Eine Liebeserklärung in Gold wird zum juristischen Drama: Ein iranisch-österreichisches Paar stritt sich bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) – wegen 1.000 versprochener Goldmünzen. Jetzt steht fest: Das islamische Eheversprechen gilt auch in Wien – aber nicht ganz so, wie die Frau es wollte.

Was als romantische Geste in Teheran begann, endete Jahrzehnte später in einem Wiener Gerichtssaal. 1993 versprach der Bräutigam seiner Zukünftigen 1.000 Goldmünzen "auf Verlangen der Ehefrau" – eine im Iran übliche sogenannte Morgengabe.

Frau wollte die vollen 1.000 Münzen

Nach der Scheidung im Jahr 2022 – die der Mann im Iran einreichte, ohne dass die Frau davon wusste – wollte er davon nichts mehr wissen. Das Versprechen sei nur symbolisch gemeint gewesen, erklärte er. Eine reine Tradition, um Ansehen zu zeigen – keine reale Verpflichtung.

Doch die Frau ließ das nicht auf sich sitzen: Sie zog vor das Bezirksgericht Hernals und forderte die vollen 1.000 Münzen ein – also noch 980 zusätzlich zu den 20, die ihr laut iranischem Urteil bereits zugesprochen waren, berichtet die "Presse".

Islamisches Versprechen gilt in Österreich

Und tatsächlich: Das Bezirksgericht gab ihr Recht! Die Richter entschieden, dass das islamische Eheversprechen in Österreich anerkannt wird – auch wenn die iranische Scheidung hier nicht gilt. Nach iranischem Recht spiele die Zahlungsfähigkeit des Mannes erst bei der Vollstreckung eine Rolle, nicht beim Urteil selbst.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigte diese Entscheidung – und der Fall ging weiter bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser entschied nun: Iranisches Recht gilt grundsätzlich auch in Österreich, sofern es nicht den Grundwerten des heimischen Rechts widerspricht.

Finanzielle Leistungsfähigkeit wird geprüft

Ganz so einfach bekommt die Frau ihr Gold aber trotzdem nicht: Für die ersten 110 Münzen muss der Mann beweisen, dass er nicht zahlen kann. Für die restlichen 890 Münzen muss die Frau belegen, dass ihr Ex-Mann leistungsfähig ist. Das Bezirksgericht Hernals muss jetzt prüfen, wie im Iran die finanzielle Leistungsfähigkeit festgestellt wird – auch in Hinblick auf künftige Einkommen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 09.11.2025, 13:38, 09.11.2025, 10:30
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