Google weigert sich, die Daten und Ergebnisse seiner Suchmaschine mit Konkurrenten zu teilen. Genau das hatte ein US-Bundesgericht dem Konzern im vergangenen Jahr in einem aufsehenerregenden Kartellverfahren jedoch auferlegt. Jetzt legt der Tech-Gigant Berufung gegen diese Entscheidung ein.
In seinem Berufungsschriftsatz argumentiert Google, dass US-Richter Amit Mehta in seinem Urteil aus dem Jahr 2024 Rechtsfehler begangen habe. Der Konzern behauptet, seine Vereinbarungen mit Geräteherstellern und Browserentwicklern hätten diese nicht daran gehindert, konkurrierende Suchdienste wie Microsofts Bing zu bewerben.
Wie heise.de berichtet, sieht sich Google als fairen Marktteilnehmer, der sich durch "harte Arbeit, mutige Innovationen und kluge Geschäftsentscheidungen" durchgesetzt habe. Die Forderung, Suchmaschinendaten mit der Konkurrenz zu teilen, würde laut Google eine "seltsame Form von Ersatzwettbewerb" schaffen.
Dabei nimmt Google auch Bezug auf den KI-Entwickler OpenAI und dessen Chatbot ChatGPT. Diese hätten während des relevanten Zeitraums noch gar nicht existiert, da die US-Behörden bereits Ende 2020 geklagt hatten. Der Erfolg von ChatGPT sei so bahnbrechend, dass es keinen Grund gebe, Daten mit OpenAI zu teilen.
Das Kartellverfahren gegen Google zieht sich bereits seit mehr als fünf Jahren hin und geht noch auf die erste Trump-Regierung zurück. Das US-Justizministerium hält die bisherigen Auflagen für unzureichend und hat ebenfalls Berufung eingelegt. Im Juli wird eine Reaktion des Ministeriums erwartet. Der Fall gilt als wegweisend für die künftige Regulierung der gesamten Tech-Branche.