Urteil ist da

Grabscher fasst junger Frau (20) an Po – sie tötet ihn

Eine junge Frau hat am Bahnhof Kaiserslautern einen Mann erstochen, der sie sexuell belästigte. Nun wurde sie zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Newsdesk Heute
16.04.2025, 19:58

Eine zum Tatzeitpunkt 20-jährige US-Amerikanerin ist am Mittwoch vom Landgericht Kaiserslautern wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden, wie deutsche Medien am Mittwoch berichten.

Die heute 21-jährige Frau hatte im Juni 2024 am Hauptbahnhof Kaiserslautern einen 64-jährigen Eritreer erstochen, nachdem dieser sie sexuell belästigt hatte. Das Gericht sah keine Notwehr, sondern eine bewusste Eskalation der Situation. Der Mann starb an einem Stich ins Herz.

Sie verfolgte ihn und stach zu

Der Vorfall ereignete sich auf einer Rolltreppe im Bahnhofsgebäude. Aufnahmen von Überwachungskameras zeigen, wie der Mann der damals 20-Jährigen an das Gesäß fasst. Kurz darauf holt sie ein Klappmesser hervor, verfolgt ihn und sticht zu. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer Körperverletzung mit Todesfolge, nicht von Notwehr. Die Frau sei dem Mann nachgegangen und habe den Angriff bewusst fortgesetzt.

"Sie war die Angreiferin und hat den Tod des Mannes in Kauf genommen", erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Notwehr sei nicht mehr gegeben gewesen, als sie aktiv auf den Mann zugegangen sei. Zwar sei der sexuelle Übergriff vorausgegangen, doch das Gericht machte klar: "Sie hätte anders reagieren müssen."

Sie sei geistig auf dem Stand eines Teenagers

Die Verteidigung hatte auf sogenannte Putativnotwehr plädiert – also auf eine irrtümliche Annahme, sich verteidigen zu müssen. Die nun Verurteilte habe in Panik reagiert, als der Mann nach ihrem Arm griff, so das Argument. Die Nebenklage hingegen warf ihr vor, gezielt getötet zu haben, und forderte eine Verurteilung nach Erwachsenenrecht.

Das Gericht entschied sich dennoch für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Als Begründung nannte es die psychische Reife der 21-Jährigen. Die junge Frau sei geistig noch auf dem Stand eines Teenagers. Seit ihrer Kindheit nimmt sie Medikamente gegen ADHS, außerdem konsumiere sie seit ihrem 14. Lebensjahr Cannabis. Eine Psychologin beschrieb sie als "ängstlich geprägte Persönlichkeit", deren Entwicklung durch jahrelangen Drogenkonsum verzögert wurde.

Urteil beinhaltet strenge Auflagen

Die US-Amerikanerin verbrachte nach der Tat drei Wochen in Untersuchungshaft. In dieser Zeit habe sie traumatisiert gewirkt und mehrfach den Wunsch geäußert, in die USA zurückzukehren. Sie wolle dort ein neues Leben beginnen und künftig als Filmemacherin arbeiten, um das Thema sexueller Missbrauch öffentlich zu machen.

Das Urteil beinhaltet strenge Auflagen: Die 21-Jährige muss ab jetzt jede Wohnsitzänderung melden, 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und regelmäßig an einer Drogenberatung teilnehmen. Sollte sie in Deutschland bleiben, will das Gericht sie beim Neustart unterstützen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 16.04.2025, 19:58
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