Eine Identitätskontrolle an der Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg im Juni 2025 war laut einem Urteil nicht rechtens. Die Verlängerung der Grenzkontrollen in dieser Zeit hat gegen EU-Recht verstoßen, wie das Verwaltungsgericht in Koblenz am Montag bekanntgegeben hat. Die Bundespolizei darf zwar die Identität von Personen feststellen – das gilt aber nur, wenn die Binnengrenzkontrollen in der EU ordnungsgemäß wieder eingeführt oder verlängert wurden. (Az.: 3 K 650/25.KO).
Konkret ging es um die Verlängerung der Kontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze vom 16. März 2025 bis 15. September 2025. Das deutsche Innenministerium hatte diese Verlängerung angeordnet, um gegen irreguläre Migration und Schlepperei vorzugehen.
Der Kläger war im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Deutschland gefahren. Bei einem Rastplatz auf der Autobahn 8, gleich nach dem Grenzübergang Perl-Schengen im Saarland, wurde er kontrolliert. Dagegen hat er geklagt. Mit der Klage wollte er feststellen lassen, dass die Kontrolle unrechtmäßig war.
Das Gericht hat ihm nun Recht gegeben. Der Schengener Grenzkodex erlaubt einem Mitgliedstaat nur dann die Verlängerung oder Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, wenn die innere Sicherheit im Land ernsthaft gefährdet ist, so die Begründung. Außerdem muss der Staat, der die Kontrollen wieder einführt, die anderen EU-Staaten rechtzeitig über die Gründe informieren.
Ob eine Bedrohung vorliegt, kann der Staat zwar selbst einschätzen. Genau das hat Deutschland laut Gericht aber nicht richtig gemacht. Die Einschätzung zur Bedrohung der inneren Sicherheit sei nicht auf belastbaren Tatsachen aufgebaut gewesen. Es sei nicht klar, ob die Behörden wegen der angegebenen Migrationszahlen tatsächlich stark unter Druck geraten könnten und ob die Verlängerung der Kontrolle verhältnismäßig war.
Deutschland hat zwar auf einzelne schwere Gewalttaten hingewiesen, die von ausländischen Staatsangehörigen begangen wurden. Das reicht laut Gericht aber nicht, um eine generelle Überforderung der Behörden anzunehmen. Außerdem hat Deutschland den Entscheidungsprozess für die Verlängerung der Kontrollen nicht ausreichend dokumentiert, wodurch eine gerichtliche Überprüfung nicht möglich war.
Letztlich handelt es sich bei der von Deutschland angenommenen Bedrohungslage nicht um eine plötzliche Entwicklung. Migrationsbewegungen, die über längere Zeit gleich bleiben, reichen laut Verwaltungsgericht nicht aus.
Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Auch aktuell gibt es noch Grenzkontrollen – diese wurden zuletzt bis Mitte September dieses Jahres verlängert.