Die Frau arbeitete seit 2006 in der Schwangerschaftsberatung der Caritas in Wiesbaden. Nach ihrer Elternzeit kehrte sie 2019 zurück – und erklärte, dass sie nicht mehr Mitglied der Kirche ist. Der Arbeitgeber stellte sie vor die Wahl: zurück in die Kirche oder Kündigung. Die Frau blieb bei ihrer Entscheidung – und wurde gefeuert.
Beim römisch-katholischen Wohlfahrtsverband Caritas in Deutschland sind rund 771.000 Menschen beschäftigt. Das Urteil in diesem Fall hat daher einen großen Stellenwert.
Grund für ihren Kirchenaustritt waren die hohen Forderungen des Bistums Limburg von etwa 2.000 Euro pro Jahr, die sich die Mutter nicht mehr leisten konnte. Das Bistum fordert höhere Beiträge von Paaren, die sich aus unterschiedlichen Konfessionen zusammensetzen. Da die Frau mit einem Protestanten verheiratet ist, musste sie höhere Kirchenbeiträge zahlen, berichtet das deutsche Magazin "Focus" online.
Dazu kommt, dass der frühere Bischof von Limburg in einer Luxusresidenz hauste, bevor er schließlich nach einer Finanzaffäre zurücktreten musste. Die Sozialpädagogin sah daher nicht ein, mit ihrem knappen Einkommen den Luxus eines Kirchenfürsten weiter zu finanzieren.
Ihr Arbeitgeber hatte dafür aber kein Verständnis und sprach der Frau die Kündigung aus. Besonders brisant: Zwei Kolleginnen arbeiteten ebenfalls ohne katholischen Glauben bei der Caritas - sie waren evangelisch. Für den Arbeitgeber offenbar kein Problem.
Laut Caritas sei ihr Austritt ein "bewusster Akt der Distanzierung ein schwerwiegender Verstoß gegen die Loyalitätspflicht", berichtet "Focus". Dabei betonte die Frau, dass ihr Glaube ungebrochen sei. "Ich wollte gar nicht austreten. Ich war und bin ein sehr gläubiger Mensch", teilte sie mit.
Sie fühlte sich durch die Kündigung unfair behandelt – laut Gericht zurecht. Es liege eine Ungleichbehandlung vor, wenn von der Klägerin die Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche gefordert wird, von anderen Mitarbeiterinnen jedoch nicht.
Die Caritas wollte die Kündigung aber um jeden Preis durchsetzen und ging durch alle Instanzen. Doch der Klägerin wurde jedes Mal rechtgegeben. Nun liegt der Fall beim Bundesarbeitsgericht. Dieses wandte sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg für eine Stellungnahme.
Der EuGH stellte nun fest: Ein Kirchenaustritt sei kein ausreichender Kündigungsgrund, auch nicht für eine kirchliche Organisation. Entscheidend sei, ob andere Mitarbeiter mit der gleichen Aufgabe ebenso Kirchenmitglieder sein müssen. Zudem sei zu prüfen, ob eine Kirchenmitgliedschaft für die Ausübung des Berufs tatsächlich "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" ist, so der EuGH.
Nun liegt der Fall wieder beim Bundesarbeitsgericht, das sich in seinem Urteil an der Auslegung des EuGH orientieren muss.