Sie erbte ein Vermögen

Wohnung, Münzen, Gemälde – Millionärin will Sozialhilfe

Trotz Immobilien, Wertpapieren und Millionenvermögen wollte eine Frau Bürgergeld beziehen. Ein Gericht wies die Forderung nun klar zurück.
André Wilding
16.03.2026, 20:22
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Ein Fall aus Baden-Württemberg sorgt für Diskussionen: Eine Frau mit umfangreichem Erbe wollte staatliche Unterstützung beziehen - und zog dafür sogar vor Gericht.

Die Klägerin, eine selbstständige Sportkurstrainerin, hatte gemeinsam mit ihrer Schwester ein großes Vermögen geerbt. Dazu gehörten mehrere Immobilien, Wertpapiere sowie zahlreiche weitere Besitztümer.

Jobcenter lehnte ab

Trotzdem stellte sie einen Antrag auf Bürgergeld. Das zuständige Jobcenter lehnte diesen jedoch ab. Grund: Die Frau verfügte nach Ansicht der Behörde über ausreichend Vermögen.

Der Fall landete schließlich vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg. Über das Urteil, das 2025 in Stuttgart gesprochen wurde, berichtete der "Focus".

Die Vermögensliste der Frau ist lang: Sie lebte mit ihrer Tochter in einem Mehrfamilienhaus, das zuvor ihren Eltern gehörte. Daraus erbte sie gemeinsam mit ihrer Schwester Wohnungen mit Verkehrswerten von 627.000 und 340.000 Euro.

Wohnung, Gemälde, Münzen und Auto

Hinzu kam eine weitere Eigentumswohnung, die beide Schwestern für 225.000 Euro verkauften. Außerdem besaß die Frau noch eine weitere Wohnung, Wertpapierdepots im Wert von rund 92.000 Euro sowie zahlreiche Gegenstände wie Gemälde, Möbel, Münzen und ein Auto.

Das Gericht kam zu einem klaren Ergebnis: Nach der Aufteilung des Nachlasses verfügte die Klägerin über Vermögen von mehr als 642.000 Euro. Damit könne keine Hilfebedürftigkeit festgestellt werden.

Immobilien müssen saniert werden

Die Frau argumentierte unter anderem, dass sie zunächst nicht frei über den Nachlass verfügen konnte und Immobilien saniert werden mussten. Doch für die Richter wogen andere Punkte schwerer.

So hatte sie bereits eine Wohnung aus dem Erbe verkauft und dafür 112.500 Euro erhalten. Damit stand ihr laut Gericht bereits Bargeld zur Verfügung.

Das Jobcenter hatte ihr deshalb lediglich ein Darlehen angeboten. Die Frau bestand jedoch auf einen Zuschuss.

Das Gericht stellte klar: Wenn Vermögen innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwertet werden kann, besteht kein Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form eines Zuschusses.

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