Zwei Männer, zwei Urteile – und ein Prozess, der am Landesgericht Wels am Mittwoch für Entsetzen sorgte: Ein 53-Jähriger und ein 79-Jähriger sind wegen schwerer Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen sowie Kinderpornografie verurteilt worden. Beide gelten laut Gutachten als hochgefährlich, sollen eingewiesen werden – rechtskräftig sind die Schuldsprüche aber noch nicht.
Die Staatsanwältin machte laut "Krone" in ihrem Plädoyer unmissverständlich klar, worum es geht: Schutz der Gesellschaft – und zwar mit "sehr langer Freiheitsstrafe". Denn die Angeklagten waren nicht zum ersten Mal vor Gericht: Bereits in den 1990ern tauchten sie in einem großen Kinderporno-Fall im Salzkammergut auf, danach folgten weitere Verfahren und Haftstrafen.
Im aktuellen Prozess standen insgesamt 13 Opfer im Raum. Besonders schwer belastet wurde der 53-Jährige, der einst selbst Opfer seines Mittäters gewesen sein soll: Er habe Buben geködert, angelockt und in mehreren Fällen missbraucht. Der 79-Jährige wurde ebenfalls beschuldigt, gestand aber erst am letzten Prozesstag lediglich die Kinderpornografie.
Von Reue war bei beiden keine Spur. Laut Staatsanwaltschaft erlitt ein damals unter 14-jähriges Opfer eine schwere Körperverletzung in Form einer massiven posttraumatischen Belastungsstörung. Deshalb wurde die Anklage angepasst – der Strafrahmen stieg damit auf fünf bis 15 Jahre.
Noch heftiger: die Einschätzung zur Gefährlichkeit. In einem Gutachten wurde festgehalten, dass beide trotz zahlreicher Vorstrafen und auch längerer Haftstrafen keinerlei Besserungswillen zeigen. Besonders beim 53-Jährigen sei das Risiko neuerlicher Delikte enorm.
Auch der Richter rechnete mit den Ausreden der Angeklagten ab. "Ihre Versionen sind großteils grotesk." Unter anderem sollen sie behauptet haben, Gott habe ihnen die Burschen geschickt. Zum 53-Jährigen legte er nach: Der Mann sei seit den 1990ern Intensivtäter und habe nach Haftentlassungen sogar Schritte gesetzt, die seinen Sexualtrieb weiter verstärken sollten.
Das Urteil: Sieben Jahre Haft für den 79-Jährigen, 15 Jahre – die Höchststrafe – für den 53-Jährigen. Zusätzlich müssen die Täter zahlen: 45.000 Euro bzw. 7.000 Euro an das Hauptopfer, weitere Beträge an andere Betroffene. Beide Verteidiger meldeten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Es gilt die Unschuldsvermutung.