Arbeiterkammer eingeschaltet

Handelskette pfeift auf EU-Recht – Mann kämpft um Geld

Nach einer Kündigung musste ein Arbeitnehmer um sein Geld kämpfen. Das Problem: Eine Handelskette pfiff auf geltendes EU-Recht. Die AK schritt ein.
Oberösterreich Heute
14.01.2026, 05:00
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Zwei Jahre arbeitete der Linzer für den internationalen Konzern – 19 Monate davon 30 Stunden pro Woche. Danach reduzierte die Firma das Arbeitszeitausmaß auf wöchentlich acht Stunden.

Fünf Monate später wurde der Mann gekündigt. Das Unternehmen zahlte den noch nicht verbrauchten Urlaub zwar aus. Aber: Als Basis nahm es acht Wochenstunden. Das war aus Sicht der Arbeiterkammer unzulässig.

Hintergrund: Aufgrund EU-Bestimmungen darf nicht ein geringeres Stundenausmaß als Grundlage herangezogen werden, wenn zuvor ein höheres bestand.

Die AK berechnete den Differenzbetrag zwischen ausbezahlter und eigentlich zustehender Urlaubsersatzleistung und klagte die Summe ein. Doch der Handelskonzern ließ sich nicht dazu bewegen, mehr als eine Vergleichssumme von 500 Euro zu zahlen.

Das lehnten die Experten der Kammer mit Verweis auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs und beharrten auf der Forderung. Die Firma wollte sich aufgrund des Streitwerts von 1.800 Euro nicht auf ein Verfahren einlassen. Schließlich wurden die volle Ersatzleistung und die bereits angefallenen Gerichtskosten beglichen.

Der AK geht in diesem Bereich die Arbeit offenbar nicht aus: "Von derartigen Fällen, in denen es um die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen geht, sind auch viele andere Beschäftigte betroffen", erklärt Präsident Andreas Stangl.

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