Kopftuch als Grundrecht? Das sieht eine Gruppe von Schülerinnen zwischen neun und zwölf Jahren offenbar so. Gemeinsam mit ihren Eltern ziehen sie nun vor den Verfassungsgerichtshof und wollen gegen das geplante Verbot für unter 14-Jährige vorgehen.
Nicht nur wollen die Mädchen das Kopftuch nach eigenen Angaben aus freien Stücken tragen – sie sehen das geplante Verbot ab 1. September auch als schwerwiegenden Eingriff in ihre Grundrechte. Aus ihrer Sicht werde ihnen die Möglichkeit genommen, ihren Glauben und ihre persönliche Überzeugung frei auszuleben. Gleich mehrere Grundrechte würden mit dem Inkrafttreten der Regelung verletzt beziehungsweise eingeschränkt werden.
Laut den Schülerinnen und ihren Eltern geht es dabei um das Recht auf Gleichheit, das Recht auf Privatleben, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Recht auf Wahrung des Kindeswohls. Darüber hinaus sehen sie auch das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen beeinträchtigt. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte gegenüber "Heute", dass die Anträge derzeit geprüft werden.
Bereits jetzt wollten die Schülerinnen gemeinsam mit ihren Eltern die Klage einbringen. Schon rund zweieinhalb Monate vor dem Inkrafttreten fühlen sich die jungen Mädchen nach eigenen Angaben diskriminiert und psychisch belastet. Sie argumentieren, dass das geplante Verbot sie allein aufgrund ihrer religiösen Kleidung treffe und sie dadurch gegenüber anderen Schülerinnen benachteiligt würden.
Nach dem Inkrafttreten werden Verstöße gegen die Bestimmung nicht geduldet. Wird das Verbot nicht befolgt, sind die Erziehungsberechtigten zunächst zu einem Gespräch mit der Schulleitung zu laden, im Wiederholungsfall zu einem Gespräch mit der Schulbehörde. Bei weiteren Verstößen gegen das Verbot ist gegen die Erziehungsberechtigten ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Zudem hat eine Gefährdungsmeldung an das Jugendamt zu erfolgen.