Partner ließ Frau zurück

"Habe Kerstin geliebt" – Großglockner-Drama vor Gericht

Am 19. Februar startet in Innsbruck der Prozess um den Glockner-Tod. Der angeklagte Partner zeigt Reue – und weist die Schuld zurück.
Christoph Weichsler
19.02.2026, 10:43
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Kerstin (33) erfriert im Jänner 2025 knapp unter dem Gipfel des Großglockners. Ihr 37-jähriger Lebensgefährte lässt sie in der Nacht zurück und steigt Richtung Hütte ab, um Hilfe zu holen. Stunden später finden Bergretter die Frau tot. Genau diese Entscheidungen stehen nun vor Gericht.

Kurz nach 9 Uhr betritt der Angeklagte den Schwurgerichtssaal in Innsbruck. Medienvertreter füllen die Bänke, Zuschauer warten seit dem frühen Morgen. Dann sagt der Salzburger: "Es tut mir unendlich leid, was passiert ist. Ich habe Kerstin geliebt." Er bekennt sich "nicht schuldig". Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwalt: "Vielzahl von Fehlern"

Staatsanwalt Johann Frischmann erklärt, warum Anklage erhoben wurde. Er spricht von "einer Vielzahl von Fehlern" und schildert einen "kontinuierlichen Leistungsabfall" der 33-Jährigen – berichtet die "Kronen Zeitung". Auswertungen von Uhren und Webcams hätten "wertvolle Erkenntnisse" geliefert.

Der Großglockner am 18. Jänner um 21.30 Uhr, aufgenommen von der Erzherzog-Johann-Hütte. Oben sind die Lichter des Bergsteiger-Duos zu sehen.
Screenshot foto-webcam.eu

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig gehandelt zu haben. Laut Gesetz drohen bis zu drei Jahre Haft. Der 37-Jährige bestreitet das. Er spricht von einem plötzlichen Einbruch und davon, Hilfe gerufen zu haben.

"Ich habe Hilfe gebraucht"

Der Angeklagte schildert seine Sicht der Nacht ausführlich. "Ich habe sinngemäß gesagt, dass wir Hilfe brauchen, weil meine Freundin nicht mehr weiter kann", erklärt er zum Telefonat mit der Polizei. Man habe ihm gesagt, in der Nacht könne keine Bergung erfolgen, man solle versuchen abzusteigen.

Er betont mehrfach bei seiner Aussage, die Beziehung sei "auf Augenhöhe" gewesen. "Wir haben immer alles gemeinsam geplant", sagt er. "Ich habe die Tour nicht geführt, ich war somit nicht in der Führungsrolle." Seine Partnerin sei "sehr konditionsstark" und bergbegeistert gewesen. Mehrmals ringt er um Fassung.

Streit um Verantwortung

Im Zentrum steht die Frage, wer die Tour führte. Laut Protokoll soll der Angeklagte geplant haben. Richter Norbert Hofer zeigt sich "überrascht", dass die "Führungsrolle" anders dargestellt werde.

"Das stimmt so nicht", entgegnet der 37-Jährige. "Wir haben immer alles gemeinsam geplant. Ich habe die Tour nicht geführt, ich war somit nicht in der Führungsrolle." Er sei vorne gegangen, beide hätten "sehr gute" Alpin-Kenntnisse gehabt. Das Gericht muss nun klären, ob aus den Entscheidungen jener Nacht strafrechtliche Verantwortung entsteht.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 19.02.2026, 10:44, 19.02.2026, 10:43
Jetzt E-Paper lesen