Großglockner-Tragödie

Berg-Experte nimmt zum Drama um Kerstin G. Stellung

Rund ein Jahr nach dem tragischen Tod von Kerstin G. (33) bei einer Besteigung des Großglockners steht ihr Lebensgefährte ab Donnerstag vor Gericht.
Newsdesk Heute
18.02.2026, 22:33
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Rund ein Jahr nach dem tragischen Tod der 33-jährigen Kerstin G. bei einer Winter-Besteigung des Großglockners steht ihr Lebensgefährte ab Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Partnerin in der Nacht am Berg zurückgelassen zu haben, als sie nach einem kräftezehrenden Aufstieg erschöpft und unterkühlt war, und zu spät Hilfe geholt zu haben. Laut Anklage habe der erfahrenere Alpinist zahlreiche Fehler bei Planung und Durchführung der Tour gemacht.

Die Entscheidung, ob es sich um ein strafbares Fehlverhalten handelt, sorgt in Österreich für breite Debatten – und nun auch innerhalb der Familie des Opfers. Kerstins Mutter hat sich überraschend öffentlich gegen die Vorwürfe gegen den Angeklagten gestellt. In Interviews kritisierte sie die mediale Darstellung des Falls und bezeichnet die vielen Vorwürfe als regelrechte "Hexenjagd". Sie betont, ihre Tochter sei eine erfahrene Bergsteigerin gewesen und habe zusammen mit ihrem Partner alle Entscheidungen getroffen.

Die Webcam auf der Adlersruhe filmte das tödliche Drama am Großglockner mit.
foto-webcam.eu

Fall löste weltweites Aufsehen aus

Eine alleinige Schuldzuweisung an den Freund sei für sie nicht gerechtfertigt; der Unfall sei das Ergebnis unglücklicher Umstände, nicht eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns, hieß es. Alpinrechtsexperte Robert Wallner analysierte den aufsehenerregenden Fall am späten Mittwochabend in der "ZIB2" bei ORF-Moderator Armin Wolf. Warum sorge dieser Fall für so viel Aufsehen, wenn jährlich in Österreich rund 300 Menschen in den Bergen sterben würden? Der Fall habe Unruhe in der Community ausgelöst, weil jemand, der kein Bergführer war, von der Staatsanwaltschaft als "Führer aus Gefälligkeit" angesehen werde, so Wallner.

Strafrechtlich mache es einen Unterschied, "dass bei gemeinschaftlichen Touren die Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und dann auch bei Fehlentscheidungen keine Haftung besteht, sondern das alles in die Eigenverantwortung fällt", so Wallner. Wie es die Staatsanwaltschaft sehe, gehe aber eine gewisse Eigenverantwortung über auf den nun Angeklagten. "Die Tatsache, dass eine Person in der Gruppe faktischer Führer ist, das heißt umgekehrt auch noch nicht, dass der für alles haftet, was passiert." Vielmehr müsse ein "konkreter Sorgfaltsverstoß" nachgewiesen werden.

Richter sei kein "Couch-Potato"

Und, warf Wallner ein: Selbst bei vielen solch tödlichen Tragödien wie dieser, wo jemand Bergführer oder faktischer Führer sei, sei das Geschehen dennoch "schicksalshaft". Was sage der Experte zu den vielen Fehlentscheidungen – etwa, dass keine Notrufe abgesetzt wurden, auf Anrufe nicht reagiert wurde, die Tour zu spät begonnen wurde, der Weg trotz widrigster Bedingungen fortgesetzt wurde, dass die Frau nicht den Anforderungen gemäß gekleidet war und dass sie schließlich tot im Schnee lag, ohne Biwacksack und Alurettungsdecke, die in ihrem Rucksack waren? Normal sei diese Häufung nicht, so der Experte.

Wallner betonte allerdings: Entscheidend sei alleine, was der Richter in der Beweisaufnahme feststelle, es seien auch noch einige Punkte offen. Alle würden sich Antworten erhoffen, so Wallner. "Auf 4.000 Meter fast, bei Sturm, bei kalten Temperaturen, erschöpft, und die Partnerin vielleicht im Sterben liegend sich da oben befindet, sind manchmal auch rationale Handlungen nicht mehr möglich", hieß es, das müsse man "auch bedenken". Dass der Richter selbst ein Alpinexperte sei, sei Wallner übrigens lieber, "als ein Couch-Potato, der solche Dinge vielleicht nur aus dem Fernsehen kennt".

{title && {title} } red, {title && {title} } 18.02.2026, 22:33
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