Die Tragödie am Großglockner erschütterte im Jänner ganz Österreich. Wie berichtet, war die 33-Jährige Salzburgerin während einer Alpintour mit ihrem Freund (36) erfroren.
Gegen den 36-Jährigen wurde wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. Der Abschlussbericht wird noch im Juni erwartet.
Bislang hat sich der 36-Jährige nicht öffentlich zu dem Vorfall geäußert, kündigte aber eine Stellungnahme nach Vorlage des Abschlussberichts an. Laut seinem Anwalt zeigt er Bedauern über das Geschehen, weist jedoch jede strafrechtliche Verantwortung von sich.
Warum die beiden trotz eisigem Föhnsturm und Minusgraden nicht umkehrten und was sich in der Nacht genau zutrug, soll nun abschließend geklärt werden. Auch die Rolle der Polizei-Hubschrauberbesatzung, die den Grat kurz vor 23 Uhr ausleuchtete, wird untersucht. Der Amtsbericht soll zeigen, ob eine Rettung möglich gewesen wäre. Bisher hieß es, eine Taubergung sei wegen der heftigen Windverhältnisse ausgeschlossen gewesen.
Obwohl ein Großteil der von der Staatsanwaltschaft beauftragten Untersuchungen abgeschlossen ist, bleiben viele zentrale Fragen unbeantwortet. Kommende Woche will der Lebensgefährte der verstorbenen Bergsteigerin erstmals schriftlich Stellung nehmen, wie sein Anwalt Kurt Jelinek am Montag bestätigte. Noch unklar ist, ob die Ermittler zusätzlich ein alpintechnisches Gutachten einholen. Dieses soll klären, ob dem Mann in der dramatischen Situation ein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.