Die Pflichtversicherung für Vertriebene aus der Ukraine ist planmäßig mit Ende Mai ausgelaufen. Praktisch ändert sich vorerst wenig, denn bis zum 12. Juli gilt eine sechswöchige Übergangsfrist, in der weiterhin Anspruch auf medizinische Leistungen wie Arztbesuche und Medikamente besteht.
Viele Vertriebene sind vom Auslaufen der Pflichtversicherung nicht betroffen: Rund 35.000 Personen, die sich in der Grundversorgung befinden, bleiben versichert. Hinzu kommen jene, die bereits in Österreich arbeiten und krankenversichert sind.
Die Grundversorgung erhalten Menschen, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer mit ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen nicht aus eigenen Mitteln oder fremder Unterstützung decken können. Das zeigt, dass das Ende der Versicherung vor allem jene betrifft, die zwar über finanzielle Reserven verfügen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Während der Übergangsfrist sind alle notwendigen ärztlichen Leistungen, einschließlich konservierender Zahnbehandlungen und Krankenhausaufenthalten, weiterhin abgedeckt. Auch die Befreiung von Rezeptgebühren und anderen Selbstbehalten gilt bis zum 12. Juli, berichtet "5 Minuten". Danach enden sowohl die Versicherung als auch diese Vergünstigungen. Betroffene ohne dauerhafte Absicherung müssen in dieser Zeit eine Lösung finden, etwa durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit oder eine Selbstversicherung.
Weitere Fristen für Vertriebene aus der Ukraine laufen noch länger: Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe endet Ende Oktober. Die Regierung plant, die Voraussetzungen dafür zu ändern, um mehr Ukrainer in den Arbeitsmarkt zu integrieren.