Seit dem 19. Jänner 2025 lässt dieser Fall Österreich nicht los. Eine 33-jährige Salzburgerin erfriert nur wenige Meter unter dem Gipfel des Großglockners. Mit ihr unterwegs: ihr 36-jähriger Lebensgefährte, laut Anklage deutlich erfahrener im Hochgebirge und "verantwortlicher Führer der Tour". Als sie völlig entkräftet ist, bricht er allein zur Adlersruhe auf, um Hilfe zu holen. Sie bleibt im Sturm und bei Minusgraden zurück – und stirbt. Diesen Donnerstag steht er am Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht (ein Urteil wird erwartet).
Doch im Saal sitzt nicht irgendein Richter. Den Fall verhandelt Norbert Hofer – Strafrichter, Alpinrecht-Experte, aktiver Bergretter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Partnerin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert zurückgelassen" zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Hofer ist laut Gericht der einzige Strafrichter Österreichs mit Spezialisierung auf Alpinunfälle. Er hält Vorträge zu Alpin- und Strafrecht, veröffentlicht Fachbeiträge und schrieb im August 2025 in "Berg und steigen" den Artikel "Haftung bei Vereinstouren: Wer trägt die Verantwortung?".
Vor allem aber kennt er die Praxis. Hofer ist aktiver Bergretter, Notfallsanitäter beim Roten Kreuz und Flugretter beim Christophorus-Flugrettungsverein. Er weiß, wie sich Wind in 3.000 Metern Höhe anfühlt, wie schnell Kräfte schwinden, wie Entscheidungen unter Druck fallen. Genau das macht seine Rolle in diesem Verfahren so außergewöhnlich – berichten die "Salzburger Nachrichten".
Weil Aussagen von Bergrettern und Alpinpolizisten im Prozess zentral sind, wurde in Juristenkreisen über mögliche Befangenheit diskutiert. Immerhin urteilt ein Mann, der selbst Teil dieses Systems ist. Laut einem Sprecher des Landesgerichts Innsbruck hat Hofer seine Bergsportaktivitäten offengelegt, ein Befangenheitsantrag der Verteidigung ist nicht eingelangt.
Für viele Beobachter steht damit weniger die Person des Richters, sondern die Kernfrage im Vordergrund: Welche Verantwortung trägt der erfahrenere Partner am Berg?
Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Kette gravierender Fehler. Die Tour über den Stüdlgrat sei zu spät gestartet worden, die 33-Jährige zu unerfahren gewesen. Sie habe keine ausreichende Biwak-Notausrüstung dabeigehabt und ungeeignetes Schuhwerk getragen. Bei starkem Wind und Minusgraden hätte umgekehrt werden müssen.
Als die Frau nicht mehr weiterkonnte, soll der 36-Jährige keinen Notruf rechtzeitig abgesetzt, bei einem Polizeihubschrauber keine Notsignale gegeben und sie nicht mit einer Aludecke versorgt haben. Erst gegen 3.30 Uhr habe er die Rettung verständigt. Kurz nach 10 Uhr fanden Bergretter aus Kals und Alpinpolizisten die 33-Jährige tot vor. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.
Was in den entscheidenden Stunden genau geschah, ist bis heute nicht restlos geklärt. Der Prozess wird daher auch grundsätzliche Fragen berühren: Wann wird aus einer riskanten Tour strafbare Fahrlässigkeit? Wo endet Partnerschaft, wo beginnt rechtliche Verantwortung?
Antworten darauf soll nun ein Richter geben, der den Berg nicht nur aus Akten kennt. Und genau deshalb schaut ein ganzes Land auf diesen Prozess.