Die Justizanstalt Hirtenberg kommt nicht aus den Schlagzeilen: Am Donnerstag musste sich ein Häftling wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor Gericht in Wr. Neustadt verantworten.
Der wesentliche Anklagevorwurf: Der Angeklagte soll im September 2025 drei Mal den Hitlergruß ausgeführt haben.
Das Urteil am frühen Nachmittag: Sechs Monate unbedingte Haft (nicht rechtskräftig).
Zur Erinnerung: Noch immer laufen die Ermittlungen um einen toten Häftling in der Justizanstalt. Der Insasse, den ein Psychiater als "akut psychotisch" beschrieben hatte, in einer Isolationszelle medizinisch untersucht werden sollte. Danach hätte er am 3. Dezember 2025 in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt werden sollen. In der Zelle eskalierte aber die Situation. Der laut Justizwache aggressive Häftling wurde mehrmals geschlagen und dürfte zu Boden bzw. mit dem Kopf gegen ein Betonbett gestoßen sein. Am Abend erlag der Mann im Krankenhaus Eisenstadt seinen schweren Verletzungen.
Sowohl der klassische Strafvollzug als auch die forensisch-therapeutischen Zentren (FTZ) sollen nun genau unter die Lupe genommen. Eine von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingesetzte Kommission aus fünf Fachleuten soll bis Ende Juni einen Abschlussbericht vorlegen.