Neue Entwicklung im Fall von Sean "Diddy" Combs: Die Haftstrafe des einstigen Hip-Hop-Moguls wurde erneut verkürzt.
Laut Unterlagen der US-Gefängnisbehörde, die dem "People"-Magazine vorliegen, soll der 56-Jährige nun bereits am 15. April 2028 entlassen werden. Noch vor wenigen Wochen war von Juni 2028 die Rede.
Combs verbüßt derzeit eine 50-monatige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt im US-Bundesstaat New Jersey. Verurteilt wurde er wegen zweier Verstöße gegen den sogenannten Mann Act, der den Transport von Personen über Staatsgrenzen hinweg zum Zweck der Prostitution verbietet. Schwerwiegendere Vorwürfe wie Sexhandel konnten ihm hingegen nicht nachgewiesen werden.
Im Prozess, der sich über mehrere Wochen zog, sagten unter anderem seine Ex-Partnerin Cassie Ventura sowie eine weitere Frau aus. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine deutlich längere Haftstrafe gefordert. Am Ende fiel das Urteil mit etwas mehr als vier Jahren Gefängnis vergleichsweise milde aus. Zusätzlich muss Combs eine Geldstrafe zahlen und sich nach seiner Entlassung einer mehrjährigen Bewährungszeit stellen.
Seine Unterbringung in Fort Dix war kein Zufall. Die Anwälte des Musikers hatten gezielt eine Einrichtung gewählt, die Programme zur Drogenrehabilitation anbietet und zudem in der Nähe seiner Familie liegt. Dort nimmt Combs inzwischen an entsprechenden Maßnahmen teil. Gute Führung könnte ihm weitere Strafnachlässe einbringen.
Vor Gericht zeigte sich der Rapper reumütig. "Meine Handlungen waren widerlich, beschämend und krank", erklärte er. "Ich war krank, krank von den Drogen, ich war außer Kontrolle." Parallel läuft ein Berufungsverfahren. Bereits am 9. April wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt.