Mirko von S. war vor mit seinen Dance-Hits ein Stammgast in den Charts. Geld, Ruhm, Erfolg. Das war sein Leben. Aber das war einmal.
Heute scheint der 52-Jährige finanzielle Problemchen zu haben. Das Landesgericht Innsbruck verurteilte ihn nämlich wegen Zechprellerei, nachdem er im renommierten 5-Sterne-Hotel "Tennerhof" in Kitzbühel eine Woche lang übernachtete, aber einen Großteil der Rechnung nicht bezahlte.
Für sich, seine Ehefrau, die Ex-Frau und seine beiden Kinder hatte Mirko von S. ab dem 26. Dezember 2022 mehrere Zimmer gebucht. Die Kosten für die Unterkunft beliefen sich auf insgesamt rund 21.000 Euro!
Der Hotelchef gewährte dem adligen Gast zunächst Vertrauen und akzeptierte eine Vorkasse von 5.000 Euro – der Rest blieb jedoch bis heute offen.
Am Ende betrug die unbezahlte Summe stolze offenbar 16.135,30 Euro. Laut Berichten der "Tiroler Tageszeitung" zeigte sich der Gastgeber enttäuscht: "Ihr Verhalten ist traurig und desavouierend", schrieb er an den Musiker.
Im Prozess erschien Mirko von S. weder persönlich noch ließ er einen Anwalt auflaufen. Er ließ nur wissen, dass er NICHT Jimmy Blue Ochsenknecht sei. Fast schon witzig.
Richterin Helga Moser zog für die Urteilsfindung auch Schuldnerverzeichnisse heran, aus denen unter anderem offene Kreditkartenforderungen über 36.000 Euro und belastete Immobilien hervorgingen. Das bis jetzt noch nicht rechtskräftige Urteil sieht eine Geldstrafe von 600 Euro vor. Für künftige Straffälle werden jeweils weitere 600 Euro fällig.
Die offene Hotelrechnung bleibt von der strafrechtlichen Entscheidung unberührt und muss zivilrechtlich eingeklagt werden, sollte der Hotelier das Geld eintreiben wollen. Die Verurteilung wegen Zechprellerei bezieht sich ausschließlich auf die strafrechtliche Frage, ob sich Mirko von S. strafbar gemacht hat.
"Bild" kontaktierte den Musiker am Donnerstag auf seinem Handy, ein Statement zu den Vorwürfen gab er nicht ab.
Für das Hotel bleibt die Situation unangenehm: Trotz der Verurteilung muss die ausstehende Summe von über 16.000 Euro weiterhin auf dem zivilrechtlichen Weg eingetrieben werden.