Am 26. August 2024 am frühen Abend schlugen die Behörden am Flughafen von Mexikos Hauptstadt zu: Im Gepäck eines heute 68-jährigen Grazers fanden sie exakt 4.975,8 Gramm Methamphetamin. Der Mann wurde wegen des Verdachts auf Drogenschmuggel festgenommen. Laut Vorwurf wollte er die Todesdroge per Flugzeug nach São Paulo bringen.
Wie schwer der Fall wiegt, zeigt ein Blick in den Grazer Gerichtsbeschluss. Darin heißt es: "Unter Zugrundelegung (bloß) üblicher Straßenqualität wurde dabei das 25-Fache der Grenzmenge überschritten", so die Kleine Zeitung.
Der Jurist und pensionierte Manager eines renommierten steirischen Unternehmens, der bei Entscheidungsträgern gut vernetzt sein soll, kam in Mexiko in Untersuchungshaft. Am 17. Juli 2025 wurde er schließlich – vor Gericht geständig – zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie zu einer Gesamtgeldstrafe von rund 9.000 Pesos (rund 440 Euro) verurteilt.
Seit der Verurteilung bemüht sich der Pensionist um eine Überstellung nach Österreich. Nun ist er diesem Schritt näher gekommen: Der entsprechende Beschluss des Grazer Straflandesgerichts ist seit 20. Jänner rechtskräftig. Dem Ex-Manager wird in Aussicht gestellt, seine Haft in Österreich zu verbüßen. Allerdings fehlt noch das endgültige Einverständnis aus Mexiko-Stadt.
Die verhängte Strafe von vier Jahren und zwei Monaten soll übernommen werden. Die bisherige Vorhaft von 326 Tagen – von der Festnahme bis zur Verurteilung – wird angerechnet. Über die Anrechnung weiterer Haftzeiten bis zur tatsächlichen Überstellung soll in Graz gesondert entschieden werden.
Vor allem die ersten Wochen im Gefängnis dürften hart gewesen sein. Sein Anwalt Dietmar Strimitzer schilderte im Vorjahr: "Mein Mandant landete zuerst in einer Zelle mit 14 Leuten, er hatte nicht einmal ein Bett zum Schlafen", so die Kleine Zeitung. Demnach musste er auf einem Karton am Boden liegen.
Zu den genauen Hintergründen der Tat gibt es in Österreich weiterhin nur Spekulationen. Im Vorjahr hatte sein Anwalt vermutet, dass der Grazer womöglich Trickbetrügern aufgesessen sei und unter Druck als Drogenkurier fungiert habe. Gesichert sind jedoch lediglich das Geständnis und die rechtskräftige Verurteilung.