Beamte verletzt, Zelle zerlegt

Hakenkreuz-Onkel hielt 11-Jährige in Bettlade versteckt

Schräge Erklärung für Nazi-Tattoo , Krimi um die kleine Nichte des Angeklagten: Ein Wiederbetätigungs-Prozess in Wien verlief durchaus spannend.
Christian Tomsits
18.06.2025, 17:53
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Obwohl er laut eigenen Angaben täglich 14 Bier konsumiert, beherbergte ein 30-Jähriger seine 11-jährige Nichte immer dann, wenn sie spätnachts bei ihm anklopfte. "Besser sie ist bei mir, als nachts draußen auf der Straße", meinte der 30-Jährige aus Wien-Döbling leicht lallend. Der Arbeitslose musste sich am Mittwoch wegen eines von der Polizei entdeckten Hakenkreuz-Tattoos am Landl sogar vor Geschworenen verantworten.

Er hatte das bereits mehrfach abgängige Mädchen, das in einem Krisenzentrum sein sollte und sogar schon von einem TV-Detektiv gesucht und gefunden wurde, Ende Jänner bei sich in der Bettlade versteckt. "Sie war damals viel mit einem älteren Mann zusammen, vermutlich diesem einen Influencer. Der hat ihr Alkohol gegeben", erklärte der Angeklagte. Als Polizisten bei ihm Nachschau halten wollten, eskalierte der Einsatz aber offenbar so sehr, dass sogar ein Beamter verletzt wurde. Er riss sich nach einem Kampf mit dem Angeklagten die Bizepssehne und kugelte sich die Schulter aus.

Doch damit nicht genug: Der Tobende zerlegte laut Anklage auch seine Arrest-Zelle komplett, zertrümmerte die Deckenlampe und zerschnitt die Matratze mit Scherben. Immerhin: vor seinem zweiten Gerichtstermin (nachdem der erste wegen des Baulärms abgebrochen worden war – wir berichteten) ließ er sich sein Hakenkreuz ("Das könnte ja auch ein Friedenszeichen sein bei de Inder") zu einem krakeligen Würfel überstechen.

Fast entschuldigend für die schlechte Qualität des "Kunstwerks" kam die Erklärung des Angeklagten, dass es sich um kein professionelles Tattoo gehandelt hat, sondern als "bsoffene Gschicht" von einem Bekannten gestochen worden war:  "Mein Freund hat sich so eine Tätowier-Maschine auf Temu bestellt…"

Ob die Geschworenen – die über Wiederbetätigung, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu entscheiden haben – diese Art der Verantwortung schlussendlich goutieren, bleibt abzuwarten. Ein Urteil stand noch aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 18.06.2025, 18:29, 18.06.2025, 17:53
Jetzt E-Paper lesen