Die gruseligen Tage rund um Halloween stehen vor der Tür und viele Kinder verwandeln sich wieder in kleine Hexen, Geister oder Monster. Doch nicht alle Kostüme sind unbedenklich. Ein Test der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt, dass drei von elf Produkten die Sicherheitsanforderungen gemäß der Spielzeugverordnung 2011 wegen ihres Brennverhaltens oder fehlender Warnhinweise nicht erfüllen. Eine Verkleidung dürfte aufgrund eines zu hohen Schadstoffgehalts erst gar nicht verkauft werden.
Pünktlich zu Halloween wurden 11 Kinder-Verkleidungssets, bestehend aus Kostüm und Zubehör (Masken oder Kopfschmuck) aus dem Internet und dem stationären Handel unter die Lupe genommen (hier geht's zur Liste). Der Preis der Sets lag zwischen 8,16 und 43,95 Euro. Geprüft wurde, ob die Materialien potenziell gesundheitsgefährdende chemische Stoffe enthalten und leicht Feuer fangen. Denn Kinderkostüme gelten als Spielwaren und unterliegen gemäß der Spielzeugverordnung 2011 besonders strengen Sicherheitsanforderungen.
Das Ergebnis ist alles andere als erfreulich: Drei von elf getesteten Produkten erfüllen die Vorgaben der Spielzeugverordnung 2011 nicht. Der Grund: Entweder brennen sie zu leicht oder wichtige Warnhinweise fehlen. Besonders heikel: Ein Geisterkostüm hätte wegen eines zu hohen Anteils an verbotenen Weichmachern gar nicht verkauft werden dürfen.
Halloween wird jährlich am 31. Oktober gefeiert und hat seine Wurzeln in alten keltischen Bräuchen. Der Ursprung liegt im keltischen Fest "Samhain", das das Ende des Sommers markierte. Die Kelten glaubten, dass an diesem Tag die Grenze zwischen der Welt der Lebenden und der Toten durchlässig war. Um böse Geister abzuschrecken, verkleideten sich die Menschen und entzündeten Feuer. Heute ist es ein Fest für gruselige Kostüme und Partys.
Vor allem rund um Halloween sorgen oft brennende Kerzen in Kürbissen für die richtige Stimmung. Aber was, wenn das Kostüm Feuer fängt? Die AK-Tester haben die Verkleidungen und Masken absichtlich angezündet. Die Regeln sind klar: Die Flamme muss rasch von selbst ausgehen und darf sich kaum ausbreiten. Sonst besteht Brandgefahr. Die Masken "Zombie-Clown" und "Zombie-Skelett" sind hier durchgefallen.
Bei Textilien gibt es genaue Vorgaben, wie schnell sich Flammen ausbreiten dürfen. Wird ein bestimmter Wert überschritten, muss auf die Brandgefahr hingewiesen werden. Beim Vampir-Kostüm und beim Zombie-Clown fehlte dieser Hinweis, obwohl er laut Test draufgehört hätte: "Achtung. Von Feuer fernhalten". Die Hose vom Zombie-Deluxe-Kostüm schrammte gerade noch an einer Beanstandung vorbei.
Auch die Schadstoffe wurden geprüft. Bei keinem Kostüm wurden verbotene Flammschutzmittel gefunden. Aber beim Geisterkostüm war der Weichmacher-Gehalt in der Maske so hoch, dass das Produkt nach Vorschrift nicht in den Verkauf dürfte.
Erwachsene sind gefragt, beim Kauf auf schwer entflammbare Materialien zu achten und die Kinder gut im Auge zu behalten.