Feier mit Autokorso in Wien

Hamas-Angriff bejubelt – Mann will Staatsbürgerschaft

Ein 26-Jähriger (staatenlos) blitzte mit seinem Wunsch vor Gericht ab. Der Grund: Er feierte mit einem Autokorso nach dem Hamas-Angriff auf Israel.
Erich Wessely
04.03.2026, 05:15
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Das Land NÖ verweigerte dem Mann, der um den Österreich-Pass kämpft, die Staatsbürgerschaft – dagegen legte er Beschwerde ein. Doch auch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat jetzt die Beschwerde des 26-jährigen staatenlosen Mannes gegen die Ablehnung seines Antrags auf die österreichische Staatsbürgerschaft abgewiesen. Gegen die Entscheidung ist eine ordentliche Revision nicht zulässig.

Der Mann, im Jahr 2000 in einem Flüchtlingslager in Damaskus geboren, stammt aus einer palästinensischen Familie und lebt als anerkannter Asylberechtigter in Österreich. Er stellte im März 2025 den Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft, der im Juli 2025 von der NÖ Landesregierung abgelehnt wurde.

Autokorso in Wien nach Hamas-Angriff

Auslöser für die Ablehnung war ein Vorfall vom 7. Oktober 2023 – dem Tag des Großangriffs der Terrororganisation Hamas auf Israel. Und hier gibt das Gericht dem Land NÖ recht. An diesem Abend nahm der Mann nämlich an einem pro-palästinensischen Autokorso in Wien teil. Laut Gerichtsakten traf er sich zunächst mit rund 15 Personen auf einem Parkplatz in Wien. Dort wurde der Angriff auf Israel gefeiert, es wurde Musik gespielt und getanzt. Zeugen sagten aus, er habe das Wort geführt und sich "am meisten über den Angriff gefreut". Anschließend fuhr er mit zwei weiteren Fahrzeugen im Konvoi durch mehrere Wiener Bezirke – unter anderem durch die Innenstadt und den zweiten Bezirk. Dabei wurden palästinensische Fahnen geschwenkt und wiederholt gehupt.

Unbeteiligte Passanten erstatteten Anzeige. Sie nahmen den Konvoi als Sympathiekundgebung für die Hamas wahr. Laut Anzeige sei die Aktion geeignet gewesen, die jüdische Bevölkerung im zweiten Bezirk in Angst zu versetzen.

Die Staatsanwaltschaft Wien leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Gutheißung terroristischer Straftaten ein. Das Verfahren wurde jedoch im April 2024 eingestellt.

"Zutiefst verwerflich"

Das Vorbringen des Beschwerdeführers, dass er während seines bisherigen Aufenthaltes in Österreich keine strafrechtlichen Handlungen begangen hätte, gehe ins Leere, heißt es seitens des Gerichts, "weil die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Paragraf 10 Abs. 1 Z 6 StbG nicht an eine gerichtliche Verurteilung, sondern an das Verhalten des Einbürgerungswerbers anknüpfe". Entscheidend sei, ob das bisherige Verhalten Gewähr dafür bietet, dass jemand zur Republik bejahend eingestellt ist und keine Gefahr für öffentliche Ruhe und Ordnung darstellt. Das Gericht stellte aber fest, dass der Mann den Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 begrüßt habe. Es sei "zutiefst verwerflich", die Tötung und Verschleppung von Zivilisten durch Tanz und Musik gefeiert zu haben.

Rolle im Verfahren verharmlost

Zudem habe er seine Rolle im Verfahren verharmlost. Das Gericht schenkte mehreren Zeugenaussagen Glauben, wonach er als Wortführer aufgetreten sei. Eine klare Distanzierung von den Gräueltaten der Hamas sei auch in der mündlichen Verhandlung nicht erfolgt.

Beruflich erfolgreich integriert

Zwar ist der Mann beruflich erfolgreich integriert: Er absolvierte die Schule und Handelsschule in Österreich und arbeitet mittlerweile als Werkstattleiter in einem Kfz-Betrieb. Sein Arbeitgeber attestierte ihm Verantwortungsbewusstsein und positive Entwicklung. Dennoch betonte das Gericht, dass gute Integration ein gesetzliches Verleihungshindernis nicht ausgleichen könne. Bei der Beurteilung sei ein strenger Maßstab anzulegen, insbesondere wenn es um öffentliche Sicherheit und demokratische Grundwerte gehe.

Da der Vorfall erst rund zweieinhalb Jahre zurückliege und kein ausreichender Beobachtungszeitraum verstrichen sei, könne derzeit keine positive Prognose über das künftige Verhalten gestellt werden. Die Beschwerde wurde daher als unbegründet abgewiesen.

Niederösterreichs Asyl- und Sicherheitslandesrat Martin Antauer
Helmut Graf

"Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein Privileg und eines der allerhöchsten Güter, welches man sich mit Respekt und Demut verdienen muss. Mit dem lautstarken Bejubeln des Hamas-Angriffes und dem Schwenken und Hissen der Palästina-Fahne auf offener Straße am 7. Oktober 2023 unterstrich der 26-Jährige seine wahre Sympathie und Gesinnung", kommentiert FPÖ Niederösterreich Asyl- und Sicherheitslandesrat Martin Antauer den abgelehnten Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Antauer: "Da gibt es keine Kompromisse"

Der seit 2016 in Österreich befindliche Kfz-Mechaniker habe somit eine terroristische Straftat gutgeheißen. "Und da gibt es keine Kompromisse – entweder bekennt sich jemand bedingungslos zu Österreich oder nicht, nur dann darf er natürlich nicht die Verleihung unserer Staatsbürgerschaft erwarten. Gelungene Integration sieht nämlich ganz anders aus", stellt Antauer klar. "Wir lassen uns doch nicht pflanzen: Der eine will die österreichische Bundeshymne nicht singen, der andere skandiert grölend auf offener Straße Pro-Palästina-Parolen – beides passt null zu Österreich", so Antauer, der sich durch die aktuelle Abweisung der Beschwerde beim nö. Landesverwaltungsgericht bestätigt sieht.

{title && {title} } wes, {title && {title} } Akt. 04.03.2026, 07:19, 04.03.2026, 05:15
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