Problem mit Visa-Vorschriften

"1.000 € Minus pro Tag": Keine Einreise für Erntehelfer

Heinrich Penz wartet auf einen Saisonarbeiter aus Nepal, der wegen Visa-Verschärfungen nicht einreisen kann – der Betrieb verliert so 1.000 € täglich.
Aram Ghadimi
05.03.2026, 05:15
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"Unser Betrieb wartet seit Wochen auf einen dringend benötigten Saisonarbeiter aus Nepal", sagt Heinrich Penz gegenüber "Heute". Der Landwirt aus Matzleinsdorf im Bezirk Melk ist verzweifelt: "Bei uns hat am 15. Februar die Bärlauchernte begonnen, kann aber nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen für den Betrieb."

Kein Einzelfall

Was wie ein bürokratischer Einzelfall aussieht, sei laut Penz ein "handfester Wirtschaftsskandal", ausgelöst durch "Behördenversagen in der Visa-Vergabe", wie der Landwirt meint. Auch steirische Kollegen hätten über dasselbe Problem berichtet:

"Mehrere nepalesische Antragsteller, die bereits im Jänner eine Beschäftigungsbewilligung für Österreich erhalten haben und auf ihr Visum der Kategorie D warten, sind Opfer intransparenter Verfahren und monatelanger Verzögerungen geworden", sagt Penz. Dabei sei besonders brisant, dass die "zuständige österreichische Botschaft in New Delhi stillschweigend die Formvorschriften verschärft hatte – ohne die Betroffenen zu informieren."

"Bürger zahlt die Zeche"

Penz sagt, der Fall zeige exemplarisch, wie Bürokratie und mangelnde Kommunikation zwischen den Behörden nicht nur private Existenzen gefährde, sondern auch das Vertrauen in die österreichische Verwaltung erschüttere, denn:

"Der Antragsteller hatte alle Unterlagen fristgerecht eingereicht. Die Beschäftigungsbewilligung lag vor. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für derartige Visa betrug zu diesem Zeitpunkt 14 Tage. Doch dann änderte die Botschaft ohne Vorankündigung ihre Formvorschriften und verlangte zusätzliche Unterlagen – eine Verzögerung, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat." Nun drohe die Beschäftigungsbewilligung zu verfallen, weil die gesetzliche Sechs-Wochen-Frist zur Arbeitsaufnahme aufgrund der behördlichen Verzögerung nicht eingehalten werden kann: "Ein klassischer Fall von Amtsversagen, bei dem der Bürger die Zeche zahlt."

"Minus von 1.000 Euro pro Tag"

"Die Bärlauchsaison ist kurz und die Nachfrage groß", sagt Penz und rechnet vor: "Jeden Tag, an dem der Erntehelfer nicht zur Verfügung steht, entgehen uns Erntemengen im Wert von 1.000 Euro." Das sei kein Pappenstiel: "Es ist existenzbedrohend.  Der Bärlauch wartet nicht auf die Bürokratie – er wächst, und wenn er nicht geerntet wird, ist die Saison für heuer gelaufen."

Ein Detail ärgert den Landwirt besonders: Die am 6. Jänner beantragte Beschäftigungsbewilligung habe bereits am 22. Jänner vorgelegen. Doch diese erlischt, wenn die Beschäftigung nicht binnen der besagten sechs Wochen aufgenommen wird. "Jetzt kann ich zusehen, wie uns Verluste entstehen."

"Zynismus im Ministerium"

Der Landwirt wandte sich verzweifelt an das Außenministerium. Doch, die Antwort des dortigen Referatsleiters sei purer Zynismus gewesen: "Er sei nicht bereit, sich mit dem Fall zu befassen. Stattdessen könne ich doch eine Amtshaftungsklage einreichen."

"Eine solche Amtshaftungsklage dauert Jahre", erklärte Penz sein Rechtsanwalt. Der Landwirt sagt wütend: "Bis dahin ist die Bärlauchsaison dreißigmal vorbei. Wir benötigen jetzt Arbeitskräfte – keinen langwierigen Gerichtsprozess."

Wenn Behördenversagen auf Saisonarbeit trifft

Die Problematik ist kein Einzelfall. Immer wieder klagen österreichische Landwirtschaftsbetriebe über die streng limitierten Kontingente für Erntehelfer aus Drittstaaten und bürokratische Hürden bei der Visa-Erteilung. Die Bärlauchernte ist besonders zeitkritisch. Während der Blüte verliert das Kraut sein Aroma: "Wer dann nicht rechtzeitig erntet, hat das Nachsehen", erklärt Penz. Er fordert vom Außenministerium eine rasche Klarstellung: "Wird die Verzögerung durch die Botschaft anerkannt? Wird die Frist zur Arbeitsaufnahme entsprechend verlängert?"

Außenministerium kontert

"Heute" hat das Außenministerium (BMEIA) mit den Vorwürfen konfrontiert. Dieses kontert: "Visaverfahren werden von den österreichischen Vertretungsbehörden weder verzögert noch verschleppt." Diese seien verpflichtet, bei der Prüfung die gesetzlichen Bestimmungen des Visakodex der EU bzw. das Fremdenpolizeigesetz anzuwenden.

Und: "Bei der Entscheidung über die Erteilung eines Visums werden der Zweck, der beabsichtigte Aufenthalt sowie persönliche, wirtschaftliche und soziale Verhältnisse geprüft. Bei unvollständig eingereichten Anträgen müssen weitere Unterlagen nachgefordert werden."

"Keine Änderung der Vorschriften"

Es liege in der Eigenverantwortung der jeweiligen Antragsteller, die zur Entscheidungsfindung benötigten Unterlagen rechtzeitig nachzubringen: "Ob und wie umgehend die Kommunikation seitens der Antragsteller erfolgt, liegt außerhalb des Einflussbereichs der österreichischen Botschaft in New Delhi."

Es könne keinesfalls von einer Änderung der Formvorschriften die Rede sein: "Die Anträge werden sehr genau geprüft, da es sich bei Nepal um ein migrationskritisches Land handelt und es in jüngerer Zeit zu Asylanträgen nach Visaerteilungen gekommen ist."

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Keine Details wegen Datenschutz

Auch dem Vorwurf der Intransparenz wolle man entgegentreten: "Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es weder dem Außenministerium noch den Vertretungsbehörden gestattet, Auskünfte zu laufenden oder abgeschlossenen Visumsverfahren an andere Personen als dem Antragsteller selbst oder dessen bevollmächtigter Vertretung zu übermitteln." Seitens des Arbeitgebers sei der Botschaft in New Delhi keine Vollmacht vorgelegt worden.

Landwirtschaftskammer verweist auf BMEIA

"Heute" hat auch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich mit den Vorwürfen des Landwirts konfrontiert. Eine Sprecherin verweist auf die Verantwortung der Behörden und des AMS. Sie erklärt vorweg: "Grundsätzlich funktionieren die Abläufe bei der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft. Beteiligt sind daran zum einen (im Inland, Anm.) das AMS", sagt sie. Dieses erteile die Beschäftigungsbewilligungen.

"Zum anderen sind die österreichischen Botschaften im Ausland für die Visaerteilungen zuständig." Zu den Hintergründen des konkreten Falles würden der Kammer keine Informationen vorliegen, weshalb man für weitere Auskünfte auf die zuständigen Behörden verweise.

"Wir brauchen jetzt Arbeitskräfte"

Zurück in Matzleinsdorf: Heinrich Penz ist wütend. Aus seiner Sicht verstrickt sich das Außenministerium in Widersprüche, "wenn es zuerst heißt, dass die Vorschriften nicht geändert wurden, aber Betroffene das Gegenteil erleben. All das, während man gleichzeitig sagt, dass strenger geprüft wird, weil das Innenministerium es angeblich verlangt."

"Diese Schutzbehauptung ist durchschaubar", sagt Penz: "Eine derartige Weisung des Innenministeriums wurde nie öffentlich gemacht. Weder im Rechtsinformationssystem noch auf den Kanälen des Außenministeriums findet sich dazu etwas. Wir fordern das Ministerium auf, diese angebliche Vorgabe unverzüglich vorzulegen – mit Datum, Geschäftszahl und konkretem Wortlaut."

"Überdies brauchen wir keine Amtshaftungsklagen, sondern Arbeitskräfte", sagt Penz hörbar wütend: "Die Herren und Damen im Außenministerium sollen einmal ihre Schreibtische verlassen und sich ansehen, was hier gerade auf dem Spiel steht."

{title && {title} } agh, {title && {title} } 05.03.2026, 05:15
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