Coronavirus

Hammer-Strafe! Corona-Sünder müssen Hilfen zurückzahlen

Corona-Sündern geht es in Österreich an den Kragen! Finanzminister Magnus kündigt an: "Wer sich nicht an Regeln hält, muss Hilfen zurückzahlen."

Andre Wilding
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Wirbel um Corona-Party in Kitz
Wirbel um Corona-Party in Kitz
Instagram/ Screenshot

Bereits vor dem Hahnenkamm-Rennen hat der Ski-Ort Kitzbühel für internationale Schlagzeilen gesorgt – allerdings nicht gerade für positive! Das Video einer ausgelassenen Après-Ski-Party hat eine Welle der Empörung ausgelöst und sich in den Sozialen Medien wie ein Lauffeuer verbreitet.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) platzte daraufhin der Kragen und kündigte scharfe Strafen an. So sollen Betriebe, welche gegen die geltenden Corona-Maßnahmen in Österreich verstoßen, bereits erhaltende Wirtschaftshilfen zurückzahlen müssen, so Köstinger.

Finanzminister spricht Klartext

Ihr ÖVP-Parteikollege und Finanzminister Magnus Brunner legt am Samstag im Ö1-Morgenjournal nach und stellt unmissverständlich klar: "Wenn man sich nicht an die Regeln hält, muss man selbstverständlich zurückzahlen. Das ist überhaupt keine Frage."

"Wir haben seit November diese Möglichkeit, da gibt es eine klare Bestimmung dazu. Man muss denjenigen Anteil zurückzahlen, für den Monat, in dem der Verstoß stattgefunden hat", erklärt Brunner gegenüber Ö1. Laut dem Finanzminister sei dieser Schritt "ganz wichtig".

Finanzminister Magnus Brunner spricht Klartext.
Finanzminister Magnus Brunner spricht Klartext.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

"Werden konsequent vorgehen"

In Zukunft werde es zudem nach Aussage von Brunner eine automatische Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen der Bezirksverwaltungsbehörde, die einen Bescheid auszustellen hat, wenn es zu Verstößen gekommen ist, und dem Finanzministerium geben.

"Dann geht es natürlich einfach und wir können die Hilfen entsprechend zurückfordern", sagt Brunner. Und: "Das werden wir natürlich tun, wir werde hier ganz konsequent vorgehen."

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com