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Hannes Kartnig: 4 Jahre Haft + Fußfesselverbot

Heute Redaktion
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Wegen teilweise versuchten schweren Betrugs sowie grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ist Hannes Kartnig gleich am ersten Prozesstag zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Es ist nur ein Teil der Strafe, die für bereits rechtskräftige Schuldsprüche gegen den ehemaligen Sturm Graz-Präsidenten verhängt wurde.

Die Verurteilung betrifft vor allem den Versuch, vom Land Steiermark eine Haftung in der Höhe von 1,2 Mio. Euro für einen Kredit zu bekommen. Das Geld ist zwar nie geflossen, doch für den versuchten Betrug wurde Kartnig nun verurteilt. Gleichzeitig wurde ein Fußfesselverbot verhängt.

Der prominente Angeklagte war aus der Haft vorgeführt worden, weil ihm nach Ausflügen in die Grazer Oper und in ein Wiener Hotel zum Abendessen die wieder weggenommen worden war. Derzeit verbüßt er 15 Monate Haft wegen des Finanzvergehens.

Ex-Sekretär belastet Kartnig

Im Anschluss an dieses Teilurteil wurde der Prozess wegen des Eintrittskartenbetrugs fortgesetzt. Der Ex-Präsident von Sturm Graz erklärte, er werde keine Fragen des Staatsanwaltes beantworten. Der Ex-Sekretär des Vereins bekannte sich zur Sache mit den Karten schuldig, will aber auf Anweisung von Kartnig gehandelt haben.

"Sie werden vom Sekretär massiv belastet, sie sollen konkrete Anweisungen gegeben haben", so Richter Martin Wolf zum Hauptbeschuldigten. "Das ist völlig falsch", meinte Kartnig. "Ich habe nicht die Idee gehabt, ich habe das nicht einmal gewusst", führte er weiter aus. Zu den Schwarzzahlungen an die Spieler war er immer geständig gewesen, aber er leugnete, dafür die Kartenmanipulationen in Auftrag gegeben zu haben.

"Aber geh, kumm"

"Das Geld war einfach da, wo es hergekommen ist, hat mich nicht interessiert. Ich war kein Kassier und kein Kartenabreißer", stellte Kartnig nachdrücklich klar. "Haben Sie die Abrechnungen nicht kontrolliert? Sie sollen ein misstrauischer Mensch gewesen sein", so der Richter. "Aber geh, kumm", wies Kartnig jedes kleinliches Denken mit verächtlichem Gesichtsausdruck zurück.

Die übrigen drei Angeklagten, bei denen es nur um einen kleinen Teil des Finanzstrafverfahrens geht, fühlten sich nicht schuldig. Urteile sollte es Mitte Dezember geben.
In erster Instanz war Kartnig wegen schweren Betrugs, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Steuerhinterziehung zu fünf Jahren unbedingter Haft und 6,6 Mio. Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Geldstrafe wurde heuer im Frühling vom Obersten Gerichtshof auf 5,5 Mio. Euro herabgesetzt, die Strafe für den Betrug musste im Gesamten neu bemessen werden.

Kartnig war in Bezug auf den Kartenbetrug zunächst freigesprochen worden. Er soll falsche Angaben über die Anzahl der verkauften Eintrittskarten gemacht haben und dadurch den Steirischen Fußballverband und die Bundesliga, die anteilmäßig bezahlt worden waren, geschädigt haben. Ein weiterer Betrugsvorwurf bezieht sich auf eine Landesförderung, die Kartnig versucht hat zu bekommen.

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