Politik
Razzia bei Strache war rechtens
Der frühere Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mussten vorm Obersten Gerichtshof einen Rückschlag hinnehmen. Die Hausdurchsuchung war legal.
Die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung des Mobiltelefones von Heinz-Christian Strache war rechtens. Das entschied das Oberlandesgericht Wien am Mittwoch. Die Ermittlungen können fortgesetzt werden.
Strache hatte wie einige andere Beschuldigte Beschwerde erhoben. Diesen folgte das Berufungsgericht nicht. Dieses Urteil legitimiert die Ermittlungen in der Causa Casinos, die erst durch Ibiza-Video ausgelöst wurden. So entschied das OLG etwa, dass auch eine Rufdatenrückerfassung zulässig war.
Was dies für etwaige Comeback-Ambitionen Straches bedeutet ist unklar. Für Donnerstag ist ja angekündigt, dass Strache bei einer Veranstaltung der DAÖ als Gastredner auftritt.
Daten dürfen vor Gericht verwendet werden
Strache und andere Beschuldigte, für die alle die Unschuldsvermutung gilt, hatten argumentiert, dass eine anonyme Anzeige nicht für die gesetzten Ermittlungsschritte ausreiche. Das Gericht sah das anders. Die Anzeige sei extrem detailliert gewesen und habe von Insiderwissen gezeugt. So wurden in der Anzeige etwa auch Gesprächsinhalte wörtlich wiedergegeben.
Weil die Beschlagnahmung von Straches Handy legal war, dürften die ausgewerteten Daten vor Gericht verwendet werden. Allerdings könnte in einem solchen Fall die Verteidigung weitere Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes einbringen.
In der Causa ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen elf Beschuldigte. Geprüft wird, ob die Bestellung von FPÖ-Mann Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos mit der Inaussichtstellung von Glücksspiellizenzen für den Konzern Novomatic einhergegangen ist.