Der Streit um das Wiener Heumarkt-Projekt geht in die nächste Runde. Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), wonach für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im vereinfachten Verfahren erforderlich ist, hat Investor Michael Tojner (Wertinvest) nun Einspruch eingelegt.
Wie die Tageszeitung "Kurier" am Mittwoch berichtet, argumentiert Tojner, dass die positiven Aspekte des Projekts vom Gericht nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. "Diese Gesamtschau aller Auswirkungen hat das BVwG unrichtigerweise ausgeklammert und deshalb hat die Wertinvest eine Revision eingebracht", sagte Tojners Anwalt Karl Liebenwein gegenüber dem "Kurier".
Konkret kritisiert Liebenwein, dass dem Gericht zufolge bereits die – seiner Ansicht nach nicht wesentliche – Beeinträchtigung einer einzelnen Sichtachse, nämlich jener vom Belvedere, ausreichen könne, um den Welterbestatus der Inneren Stadt zu gefährden. Diese Gefahr sieht der Anwalt nicht.
Doch auch die Gegenseite hat laut Bericht eine Revision eingebracht. Diese richtet sich allerdings gegen das vom BVwG angeordnete vereinfachte UVP-Verfahren. Ziel sei es, eine reguläre UVP zu erreichen, bei der neben dem Stadtbild auch andere Aspekte wie Frischluftschneisen geprüft würden.
Wiens Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig (SPÖ) bekräftigte zuletzt im Landtag, dass sich die Stadt weiterhin für den Erhalt des Welterbestatus der Inneren Stadt einsetzen werde. Gleichzeitig hielt er fest, dass man den Investor nicht zwingen könne, eine bestimmte Projektvariante einzureichen.
Das Heumarkt-Projekt wurde nach Bedenken der UNESCO, die Auswirkungen auf das Stadtbild befürchtet, bereits mehrfach verkleinert. Aktuell ist ein Wohnhaus mit einer Höhe von 49,95 Metern sowie ein Neubau des Hotels Intercontinental mit 47,85 Metern geplant. Die Wiener Innenstadt bleibt vorerst auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten.