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Wiener sauer: "Drittstich ist im Zertifikat ungültig"

Ein junger Wiener kocht vor Wut. Er bekam in einer Impfstraße sein drittes Corona-Jaukerl. Dieses wird ihm allerdings nicht eingetragen. 

Maxim Zdziarski
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Corona-Impfung im Austria Center Vienna (Symbolfoto)
Corona-Impfung im Austria Center Vienna (Symbolfoto)
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Das Coronavirus breitet sich in Österreich nach wie vor rasant aus. Am Donnerstag wurde ein weiterer Negativ-Rekord erreicht – "Heute" berichtete. Gesundheitsexperten sind sich einig: Um gegen die neue Corona-Welle anzukommen, müssen sich die Menschen nun auch die sogenannte "Booster-Impfung" holen. So wird die Immunisierung aufgefrischt und die Verbreitung des Virus eingedämmt. 

Wiener geht frühzeitig zur Impfung

Vor wenigen Tagen beschloss der 27-jährige Alex (Name von der Redaktion geändert) sein drittes Jaukerl zu holen. "Meine Ärztin riet mir aufgrund diverser Vorerkrankungen nicht mehr zu warten und am besten sofort impfen zu gehen", erzählt der Wiener im "Heute"-Talk. Obwohl der Zweitstich noch keine vier Monate zurücklag, machte sich der Angestellte auf den Weg zur Impfstraße in der Lugner-City. "Die Medizinerin vor Ort meinte zu mir, es würde auf die 10 Tage jetzt auch nicht mehr ankommen und setzte die Nadel an", so Alex. Ein drittes Pickerl im Impfpass bekam er natürlich auch. 

Booster-Shot ist ungültig

Als der Wiener einige Tage später in einer Apotheke sein frisches Impfzertifikat abholen wollte, gab es allerdings ein Problem. Das Dokument konnte nicht ausgedruckt werden. Man verwies den 27-Jährigen an die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit). Ein Telefonat später stellte sich heraus: Da das dritte Jaukerl vor Ablauf des vierten Monats verabreicht wurde, zählt es nicht als Booster-Impfung.

"Die Dame meinte allen ernstes, ich müsse mich ein viertes Mal impfen, damit das auch im Zertifikat gültig ist", ärgert sich der Wiener. Ihm fehle mittlerweile jedes Verständnis für die Bürokratie: "Ich mache alles mit, halte mich an alle gesetzlichen Vorgaben in der Pandemie und impfe mich zum Wohl unserer Gesellschaft. Aber das geht zu weit."

Gültigkeit erst nach 120 Tagen

Wer sich vor Ablauf der 4-Monate-Frist impfen lassen möchte, kann dies zwar tun – letztendlich liegt die Entscheidung nämlich beim impfenden Arzt. In der Corona-Verordnung des Bundes ist allerdings verankert, dass eine Impf-Auffrischung erst nach 120 Tagen gültig ist. Bedeutet: Wer sich zu früh seinen Booster-Shot abholt, bei dem erscheint das dritte Jaukerl auch nicht im Impf-Zertifikat.

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