Im Fall des Erpressungsversuchs gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp gibt es eine neue Entscheidung des Landesgerichts Eisenstadt: Der 39-jährige Verdächtige bleibt bis 14. September in Untersuchungshaft.
Eigentlich hätte über eine Verlängerung der U-Haft erst bis 17. August entschieden werden müssen. Weil der Verteidiger des Mannes jedoch einen Enthaftungsantrag gestellt hatte, wurde der Fall bereits jetzt verhandelt.
Nach Ansicht des Gerichts besteht weiterhin ein dringender Tatverdacht wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung. Zudem wurde die Untersuchungshaft wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr verlängert.
Der ehemalige Hipp-Mitarbeiter war am 2. Mai im Bundesland Salzburg festgenommen worden. Er soll jeweils zwei Gläser Babynahrung in Österreich, Tschechien und der Slowakei mit Rattengift manipuliert haben.
Besonders brisant: Ein zweites manipuliertes Glas, das in einer Spar-Filiale in Eisenstadt verkauft worden sein soll, ist bis heute nicht gefunden worden.
In dem sichergestellten Glas wurden 15 Mikrogramm Rattengift nachgewiesen. Laut Gutachten wäre die Dosis zwar nicht lebensgefährlich gewesen, hätte beim Verzehr aber gesundheitliche Folgen haben können.
Bei einer Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Verdächtigen fanden Ermittler außerdem Rattengift. Laut Staatsanwaltschaft sind Konzentration und Verhältnis mit jenem Gift vergleichbar, das im sichergestellten Hipp-Glas entdeckt wurde. Einen Beweis dafür, dass es sich um dieselbe Substanz handelt, gibt es allerdings nicht.
Der gebürtige Slowake weist die Vorwürfe der Erpressung und der Manipulation der Babynahrung weiterhin zurück. Lediglich die Urkundenfälschung – gefälschte Gehaltszettel für einen Kredit – räumt der 39-Jährige ein.