DAZN muss seine AGB überarbeiten! Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) insgesamt 13 Vertragsklauseln des Streaminganbieters als unzulässig eingestuft. Besonders brisant: Es geht unter anderem um einseitige Preiserhöhungen und Vertragsänderungen, die so nicht erlaubt sind.
DAZN hatte sich laut VKI in seinen AGB das Recht vorbehalten, Preise einseitig zu erhöhen, wenn sich die "Bereitstellungskosten erheblich erhöhen". Doch das ist laut Gericht nur in ganz speziellen Ausnahmefällen zulässig – und bei DAZN war das nicht sauber geregelt. Auch eine automatische Preisanpassung an den deutschen Verbraucherpreisindex wurde gekippt. Der Grund: Es war keine Preissenkung vorgesehen, sollte der Index wieder sinken.
📺 DAZN-Übertragungsrechte in Österreich (Stand Mai 2025)
⚽ Fußball
Deutsche Bundesliga:
Ab Saison 2025/26: Exklusiv die Samstags-Konferenz (15:30 Uhr) und alle Sonntagsspiele (15:30, 17:30, 19:30 Uhr). Insgesamt 240 Spiele pro Saison.
LaLiga (Spanien):
Verlängerte Rechte bis 2031.
Serie A (Italien):
Exklusive Übertragungsrechte bis 2027.
Ligue 1 (Frankreich):
Live-Übertragungen verfügbar.
UEFA Champions League:
DAZN überträgt zahlreiche Spiele; genaue Aufteilung mit anderen Anbietern.
UEFA Nations League:
Alle Spiele ohne österreichische Beteiligung.
FIFA Klub-Weltmeisterschaft 2025:
Alle Spiele live auf DAZN.
🏀 US-Sport
NBA:
Live-Spiele und NBA TV.
NFL:
Live-Spiele und NFL Network.
🥊 Weitere Sportarten
Darts (PDC):
Übertragungsrechte bis 2026.
UFC:
Live-Übertragungen verfügbar.
European League of Football (ELF):
Exklusiver Vertrieb des ELF Game Pass bis 2032.
Für Joachim Kogelmann, Jurist beim VKI, ist die Entscheidung klar: "Der OGH schiebt "schleichenden Preiserhöhungen ohne ausreichende rechtliche Grundlage einen Riegel vor." Kunden, die durch unzulässige Klauseln draufgezahlt haben, könnten ihr Geld zurückfordern.
Eine besonders kuriose Klausel: DAZN wollte es verbieten, seinen Livedienst an öffentlichen Orten wie Parks zu schauen – also dort, wo auch andere mitsehen könnten. Der OGH nennt das eine "unsachliche Einschränkung". Ebenfalls gestrichen: DAZN wollte sich das Recht nehmen, Inhalte einseitig zu ändern und Nutzern zu kündigen, wenn diese den Dienst angeblich "übermäßig" nutzen. Auch das hielt vor Gericht nicht stand.
Eine der umstrittenen Vertragsklauseln muss laut VKI nochmals in erster Instanz verhandelt werden – endgültig abgeschlossen ist der Fall also noch nicht.