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Hoeneß-Anwälte fechten Schadenshöhe nicht an

Heute Redaktion
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Bild: AP

Im Eiltempo ist am Mittwoch der dritte Prozesstag in der Causa Uli Hoeneß über die Bühne gegangen, ein Urteil am Donnerstag ist durchaus realistisch. Die Verteidigung erkannte die vorgeworfene Schadenssumme von 27 Millionen Euro an. Dafür entlastete ein EDV-Experte Hoeneß und seine Verteidigung. Diese hätten nicht - wie vorgeworfen - mit Absicht Informationen zur Höhe der Steuerschulden zurückgehalten.

an. Dafür entlastete ein EDV-Experte Hoeneß und seine Verteidigung. Diese hätten nicht - wie vorgeworfen - mit Absicht Informationen zur Höhe der Steuerschulden zurückgehalten.

Mit der Einvernahme der letzten Zeugen ist die Beweisaufnahme bereits abeschlossen. Folgen keine weiteren Beweisanträge, können wie zu Prozessbeginn geplant am vierten Verhandlungstag die Plädoyers und die Urteilsverkündung des Münchner Landesgerichts stattfinden. Seine Hoffnungen auf ein mildes Urteil erhielten durch die nun viel höhere vorgeworfene Summe einen Rückschlag, könnte mildernde Wirkung haben.

Höhe der Steuerschulden entscheidend

Richter Rupert Heindl betonte, dass das Gericht bei einem Urteil von den neuen Zahlen ausgehen werde und nicht von den 3,5 Millionen Euro, die Hoeneß in der Anklage vorgeworfen worden waren. Die einzelnen Berechnungen des Finanzamtes Rosenheim seien von der Kammer selbst nachvollzogen und überprüft worden, verdeutlichte Heindl. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann wird auch die Summe der hinterzogenen Steuern eine Rolle spielen", verdeutlichte Gerichtssprecherin Andrea Titz.

Die Verteidigung gab gleich zu Beginn an, die von den Experten bezifferten Steuerschulden von 27,2 Millionen Euro widerspruchslos anzuerkannen. Sie seien von den Zahlen nicht überrascht gewesen. "Wir sind ja nicht dämlich", erklärte Feigen und betonte zudem: "In der Selbstanzeige, die Herr Hoeneß am 17. Jänner 2013 eingereicht hat, sind sämtliche Zahlen bereits enthalten."

Mittwochfrüh ging es im Prozess ganz schnell. Der dritte Prozesstag dauerte nicht einmal so lange wie das Fußballspiel, das Hoeneß noch am Vorabend in der Münchner Arena von der Tribüne aus verfolgt hatte. Die beiden letzten Zeugen mussten nur noch kurz befragt werden. Ein Betriebsprüfer schilderte, wie reguläre Steuerprüfungen in Deutschland beim Großverdiener Hoeneß abliefen.

Mit Spannung erwartet worden war die Aussage eines EDV-Experten im Finanzamt Rosenheim. Ein Dokument mit den Schweizer Bankdaten von Hoeneß wurde bereits vor über einem Jahr erstellt, aber danach noch mehrfach verändert, berichtete der Zeuge. Ein "Grunddokument" sei zwar schon am 18. Jänner 2013 um 16:21 Uhr erstellt worden, nur einen Tag nach der Selbstanzeige von Hoeneß.

Vorwurf des Zurückhaltens "reiner Unfug"

"Das bedeutet, dass zumindest ein Element in dieser Datei erstellt wurde. Es bedeutet aber nicht, dass sie abgeschlossen wurde", erläuterte der Mann. Mehrere Teile seien in den Monaten danach noch hinzugefügt worden. Die Hoeneß-Anwälte hatten die komplette Datei erst wenige Tage vor Prozessbeginn an die Steuerfahndung übergeben. Daraus war der Vorwurf entstanden, sie hätten Material zurückgehalten. Nach Ansicht der Verteidigung ist dieser Vorwurf durch die Aussage des EDV-Experten vom Tisch. Diese These sei "reiner Unfug" gewesen, sagte Feigen.