Politik

Hofer fordert: Alle Corona-Strafen zurückerstatten

FPÖ-Chef Norbert Hofer fordert eine Generalamnestie für alle Österreicher, die wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung der Bundesregierung eine Geldstrafe ausgefasst haben.

Teilen
Klubobmann und Vorsitzender der FPÖ Norbert Hofer bei einer Pressekonferenz am 13. Mai 2020
Klubobmann und Vorsitzender der FPÖ Norbert Hofer bei einer Pressekonferenz am 13. Mai 2020
picturedesk.com/SEPA.Media/Martin Juen

Nachdem Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Wochenende weit nach der verhängten Corona-Sperrstunde im Gastgarten eines Wiener Innenstadtlokals erwischt worden war, gingen die politischen Wogen hoch. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer fordert nun eine Generalamnestie für alle Österreicher, die die Covid-19-Gesetze und zugehörigen Verordnung missachtet hatten und nun eine Geldstrafe zu entrichten haben.

Der Chef der Freiheitlichen teilt in einer diesbezüglichen Aussendung nicht nur gegen Van der Bellen, sondern auch gegen die türkis-grüne Bundesregierung aus: "Der Bundespräsident ist als Staatsoberhaupt auch Schutzherr über die Verfassung, deren Eleganz und Schönheit er in der Vergangenheit immer gerne gelobt hat. Die Bedenken von namhaften Juristen, wonach viele wegen des Coronavirus beschlossenen Gesetze und erlassenen Verordnungen verfassungswidrig sind, hat er unkommentiert gelassen", so Hofer. Er argumentiert: "Vor diesem Hintergrund muss jetzt umso mehr sichergestellt sein, dass die unzähligen Corona-Geldbußen rückerstattet werden."

"Werde dafür gerade stehen"

Präsident Van der Bellen zeigte sich nach seinem Sperrstunden-Verstoß reumütig. Er habe nach langer Zeit alte Freunde wieder getroffen und sich "verplaudert und leider die Zeit übersehen". Dies tue ihm sehr leid, so der Bundespräsident in einem Beitrag auf sozialen Medien. Er kündigte auch an, die Strafe für den Wirt zahlen zu wollen: "Sollte dem Wirt daraus ein Schaden erwachsen, werde ich dafür gerade stehen", so der Bundespräsident. Das könnte teuer werden, denn immerhin droht dem Gastronom eine Strafe von bis zu 30.000 Euro.