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Hoppala bei Kartnigs Fußfessel-Beschwerde

Heute Redaktion
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Erneut Aufregung um einen der prominentesten Häftlinge der Steiermark: Hannes Kartnigs Beschwerde zum Widerruf seines Fußfesselentzugs ist laut seinem Anwalt Roland Kier untergegangen. Die zweimonatige Frist verstrich, ohne dass sich die Behörden meldeten. "Der Fehler lag bei uns", gestand man dort ein. Danach wurde die Beschwerde abgelehnt. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.

Erneut Aufregung um einen der prominentesten Häftlinge der Steiermark: Hannes Kartnigs Beschwerde zum Widerruf seines ist laut seinem Anwalt Roland Kier untergegangen. Die zweimonatige Frist verstrich, ohne dass sich die Behörden meldeten. "Der Fehler lag bei uns", gestand man dort ein. Danach wurde die Beschwerde abgelehnt. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.

Kier bestätigte am Dienstag einen am Mittwoch erscheinenden Bericht der Wochenzeitung "Falter", wonach die Justizanstalt Jakomini die Beschwerde Mitte November über einen Beamten entgegengenommen hatte: "Uns liegt die Übernahmebestätigung vor." Bei einer ersten telefonischen Nachfrage nach Ablauf der Frist durch Kartnigs Anwalt, sei bestritten worden, dass ein derartiges Schreiben eingelangt ist.
Erst danach hätten die Behörden doch zugegeben, dass die Beschwerde "in Verstoß geraten" sei, zitierte der Jurist. Ihm sei gesagt worden, dass der Brief wohl untergegangen ist und daher nicht bearbeitet wurde. Mit ein paar Tagen Verspätung wurde der Antrag auf Widerruf dann doch dem Vollzugssenat zugestellt. Der wies die Beschwerde aber zurück, weshalb sich Kartnig über Kier nun an die dritte Instanz wende.

Anordnung erst nach Opernbesuch

Der Verteidiger rechne sich gute Chance aus, denn es habe zunächst keine expliziten Weisungen an Kartnig gegeben, wie er sich mit der elektronischen Fußfessel in der Öffentlichkeit zu verhalten habe: "Erst nach dem Besuch in der Oper gab es eine konkrete Anordnung. In der heißt es etwa, dass er keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen darf und sich 'nicht an öffentlichkeitswirksamen Orten aufhalten darf'. Aber was bitte ist das im Fall von Kartnig? Eigentlich ist das schon so, wenn er vor die Tür geht", sagte Kier.