Hund cruist am Schoß von Fräulein durch Wiener City

Im Wiener Arbeitsverkehr sieht man sich nur zu oft mit Staus und längeren Wartezeiten konfrontiert. Vor allem in der Sommerzeit, wenn auf den Straßen Wiens die Baustellen-Saison beginnt – erst kürzlich berichtete "Heute" über eine Unfall-Welle in einer Meidlinger Baustellen-Meile. Eine "Heute"-Leserreporterin machte nun eine ganz besondere Entdeckung im Leopoldstädter Verkehr. Auf einer weißen Vespa gab es nämlich gleich drei Passagiere – einer davon auf vier Pfoten.
Leserin: "Hund fährt am Roller ohne Helm!"
Auf dem 50-Kubikzentimeter-Moped fuhren nämlich Frau, Mann und Hund gleichzeitig. Das sorgte bei "Heute"-Leserreporterin Ariel für einen Riesen-Lacher. "Dabei fuhr der Hund am Roller ganz ohne Helm", merkte die Wienerin im "Heute"-Talk an. Die tierische Spritztour sorgte zwar für viele staunende Gesichter – die Mopedfahrt hätte jedoch unglücklich und schmerzhaft enden können.
Die Beifahrerin hielt nämlich während der Fahrt ihren Hund fest und hatte deshalb keine Hand frei, um sich selbst gegen ein mögliches Bremsmanöver abzusichern. Sollte sich das Tier während solch einer Fahrt beunruhigt oder verängstigt fühlen, ist nicht auszuschließen, dass der Vierbeiner unkonventionell reagiert und beispielsweise wegläuft.
Rechtswidriger Tiertransport kostet bis zu 10.000 Euro
Es stehe zwar in keinem Gesetz explizit, dass das Befördern von Hunden auf einem Moped verboten sei, doch für den Juristen und ÖAMTC Rechtsexperten Nikolaus Authried ist die Rechtslage klar:
"Der Hund gilt in diesem Fall als Ladung und muss – wie bei Tiertransporten in Autos – soweit gesichert werden, dass das Tier weder verrutschen, noch weitere Verkehrsteilnehmer im Zuge eines Unfalles gefährden kann."
"Außerdem müsse der Hund den Fliehkräften im Zuge eines Unfalles standhalten können und nicht hin- und herfliegen", so der ÖAMTC-Experte. Deshalb rät der Jurist dringend von solchen Manövern ab. Der Tiertransport auf zwei Rädern kann dabei nicht nur schmerzhaft, sondern auch richtig teuer werden: Bei rechtswidriger Sicherung von Tieren und ähnlichen Verstößen drohen jedenfalls – je nach Vergehen – Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
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