Wer kennt es nicht: Die Einkaufsliste ist lang, der Korb überfüllt – da liegt es nahe, schon einmal ein paar Produkte in die eigene Tasche zu stecken. Doch genau das kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.
Legst du Waren vor dem Bezahlen in deinen Rucksack oder eine Tasche, erweckst du schnell den Anschein, die Ware stehlen zu wollen. Und das kann das Sicherheitspersonal auf den Plan rufen.
Wie inside-digital.de berichtet, ist die Gesetzeslage eindeutig: In Deutschland etwa drohen für Diebstahl bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in Österreich beträgt der Strafrahmen für einfachen Diebstahl bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe. Bei schwerem Diebstahl (Wert über € 5.000, Einbruch, Waffen) drohen bis zu 3 Jahre Haft.
Vor allem bei geschlossenen Rucksäcken oder dunklen Plastiktüten wird es kritisch. Das Personal kann den Inhalt nicht einsehen, was den Verdacht verstärkt. Offene Einkaufskörbe, die man selbst mitbringt, stellen hingegen kein Problem dar.
Aldi empfiehlt seinen Kunden, für unbezahlte Ware einen Handkorb oder Einkaufswagen zu nutzen. Die meisten Läden reagieren zwar kulant und vertrauen ihren Kunden – ein vollständiges Verbot eigener Taschen gibt es nicht.
Dennoch solltest du dir bewusst sein, dass das Verstauen von Waren in der eigenen Tasche vor dem Bezahlen als Straftat gewertet werden kann. Um unnötige Diskussionen und möglichen Ärger zu vermeiden, greife am besten einfach zu den bereitgestellten Einkaufswagen oder Körben des Supermarkts.