Red Bull Dosen

670.000 Energy-Drinks geklaut: weitere Täter verurteilt

Ein weiterer Prozess um den spektakulären Energydrink-Diebstahl ist abgeschlossen. Zwei Angeklagte mussten sich nun vor Gericht verantworten.
Österreich Heute
09.04.2026, 15:57
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Am Landesgericht Feldkirch stand gestern ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit dem großen Energydrink-Diebstahl in Mäder auf der Tagesordnung. Nachdem im ersten Verfahren bereits mehrere Täter verurteilt worden waren, mussten nun zwei weitere Beteiligte vor Gericht erscheinen, die damals noch nicht einvernommen werden konnten.

Täuschung oder Vorsatz

Bei dem Diebstahl im Jahr 2025 waren insgesamt rund 670.000 Dosen Red Bull aus einem Lager entwendet worden. Die Staatsanwaltschaft beschrieb die Gruppe als organisiert vorgehend. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Lagers habe bei dem Coup eine zentrale Rolle gespielt. Er habe wohl auch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses Zugang zum Lager gehabt wie "Vorarlberg online" berichtet.

Im Verfahren legte ein 39-jähriger Angeklagter die Hauptverantwortung auf einen Mitbeschuldigten. Dieser habe die anderen darüber getäuscht, dass er berechtigt sei, die Getränke mitzunehmen. Laut Verteidigung schöpften die Mittäter keinen Verdacht: Sie nutzten ihre eigenen Fahrzeuge, trugen keine Tarnung und handelten offenbar ohne besondere Eile.

Haftstrafe für Haupttäter

Einer der Angeklagten gab an, den Drahtzieher nur flüchtig gekannt zu haben. Dieser habe ihn davon überzeugt, dass es sich um Ausschussware" gehandelt hatte, deren Mitnahme üblich sei. Den entstandenen Schaden von 25.000 Euro hatte er bereits beglichen.

Der zweite Angeklagte bestritt die Vorwürfe und verwies auf frühere Aussagen. Er beschrieb sich selbst als hilfsbereiten Menschen, der vor allem seinem Umfeld unterstützend zur Seite stehe.

Nach den Schlussplädoyers zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Das Urteil fiel wie folgt: Der als Drahtzieher geltende Erstangeklagte wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wobei seine bereits verbrachte Untersuchungshaft angerechnet wurde. Strafmildernd wurde seine bisherige Unbescholtenheit berücksichtigt. Zusätzlich wurde ein Betrag von 93.000 Euro für verfallen erklärt.

Teilweise Bewährungsstrafen

Der zweite Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wovon sechs Monate unbedingt zu verbüßen sind. Die Strafe wurde teilweise zur Bewährung ausgesetzt, zwei Monate wurden wegen der langen Verfahrensdauer abgezogen. Auch er musste einen Betrag von rund 33.000 Euro für verfallen erklären.

Das Verfahren zeigt einmal mehr die Ausmaße des organisierten Diebstahls und die Verantwortung der Beteiligten, selbst wenn einige von ihnen die Hintergründe zunächst nicht durchschauten.

{title && {title} } red, {title && {title} } 09.04.2026, 15:57
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen