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In Italien darf man nur bis 999,99 Euro bar bezahlen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Achtung, Italien-Urlauber! In den Sommerferien kann die Entspannung am Strand schnell zum Schockerlebnis werden. Denn schon seit dem 6. Dezember 2011 ist es in Italien nicht mehr erlaubt, Beträge von mehr als 999,99 Euro mit Bargeld zu bezahlen. Da in den kommenden Wochen der Touristen-Ansturm aufs Urlaubsland "Numero uno" ansteht, warnt der Arbö: "Wer keine Bankomat- oder Kreditkarte mit hat, steht vor dem unlösbaren und peinlichen Problem, seine Rechnungen nicht bezahlen zu können!"

Achtung, Italien-Urlauber! In den Sommerferien kann die Entspannung am Strand schnell zum Schockerlebnis werden. Denn schon seit dem 6. Dezember 2011 ist es in Italien nicht mehr erlaubt, Beträge von mehr als 999,99 Euro mit Bargeld zu bezahlen. Da in den kommenden Wochen der Touristen-Ansturm aufs Urlaubsland "Numero uno" ansteht, warnt der Arbö: "Wer keine Bankomat- oder Kreditkarte mit hat, steht vor dem unlösbaren und peinlichen Problem, seine Rechnungen nicht bezahlen zu können!"

Um Schwarzgeldzahlungen vorzubeugen, wurde diese Regelung von der Regierung getroffen. Wer Shoppen geht, Lebensmittel in Supermärkten einkauft oder Übernachtungen bezahlen will, kann dies über einen Betrag von 999,99 Euro nur mehr mit Bankomat- oder Kreditkarte, nicht übertragbarem Scheck und mittels Banküberweisung tun. Und das, wo nicht ausgeschlossen ist, dass die Bankomat-Kassa defekt ist.

Außerdem weist jede Bankomatkarte von Haus aus ein Tageslimit auf. Wer den Sommerurlaub in "Bella Italia" gebucht hat sollte daher die Restzahlung des Hotels schon vorab klären. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung - diese betrifft aber nur Bürger mit Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Diese können gegen Kopie des Reisepasses und einer Eigenerklärung Beträge bis zu 14.999,99 Euro bar bezahlen.

Da die Verkäufer aber mit horrenden Auflagen belegt sind, werden sich die meisten dieser Ausnahme verwehren. Denn abgesehen davon, dass der Verkäufer den kassierten Betrag nachweislich am Folgetag auf das Bankkonto einzahlen muss, hat er vor dem Kassieren eine Absichtserklärung zur Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung abzugeben. Da dieses Formular aber noch immer nicht verfügbar ist wird für Zahler außerhalb des EWR, ein Einkauf über 999,99 Euro zur Farce.