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Infizierte ging auf Partys: 280 nun in Quarantäne

Eine 21-jährige Schweizerin verstieß gegen die Quarantäne-Auflage und ging mit Covid-19 auf zwei Partys. Die Frau spricht von einem Missverständnis.

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Die Corona-Partygängerin wehrt sich gegen die Vorwürfe (Symbolbild).
Die Corona-Partygängerin wehrt sich gegen die Vorwürfe (Symbolbild).
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280 Personen landeten vor zwei Wochen in Grenchen (Schweiz) in Quarantäne. Der Grund: Eine 21-Jährige, die trotz eines positiven Corona-Tests auf zwei Partys ging. Beim Kanton Solothurn hieß es: "Eine positiv auf Covid-19 getestete Person hatte die vom Kantonsärztlichen Dienst angeordneten Isolationsmaßnahmen missachtet und zwei Veranstaltungen im Raum Grenchen besucht."

Partygängerin wehrt sich

Wie der "Blick" schreibt, wehrt sich die 21-Jährige gegen die Aussage. In einem Anwaltsschreiben steht: "Meine Mandantin nahm am 16. Juni 2020 erste Symptome wahr, die auf eine Ansteckung mit Covid-19 hindeuteten, die sie jedoch für eine Angina hielt." Eine Woche später ließ sie sich testen und erhielt ein positives Testergebnis.

Nach Aussagen des Anwalts kam es zu einem Missverständnis mit dem behandelnden Arzt. Dieser setzte das Datum der ersten Symptome auf den Tag vor dem Corona-Test, statt dem 16. Juni. "Das Gesundheitsamt verfügte deshalb eine zehntägige Quarantäne bis 1. Juli 2020."

Isolationsdatum geändert

Zwei Tage nach dem positiven Testergebnis kontaktierte die 21-Jährige wohl eine Contact Tracerin und sagte ihr, dass sie keine Symptome mehr habe und diese sowieso schon früher aufgetreten seien. Laut Anwalt sagte die Mitarbeiterin: "Sie antwortete, dass die Quarantänefrist zehn Tage nach dem Auftreten der ersten Symptome ablaufe."

Für seine Mandantin war klar: Statt auf die vom Kanton festgelegte Quarantäne bis 1. Juli setzte sie das Datum auf den 26. Juni. Am 27. Juni besuchte sie die beiden Veranstaltungen in Grenchen.

Teurer Clubbesuch

Beim Kanton werde man prüfen, ob es allenfalls zu einer solchen Aussage der Contact Tracerin kam. Andrea Affolter, Kommunikationsbeauftragte des Regierungsrats, sagt aber zum "Blick": "Der Kantonsärztliche Dienst hatte im Juni gegen eine auf Covid-19 positiv getestete Person eine zehntägige Isolation bis am 1. Juli 2020 angeordnet. Diese wurde nachweislich nicht eingehalten."

Derzeit laufe noch ein Verfahren der Staatsanwaltschaft, weitere Aussagen werden vom Kanton nicht gemacht. Für die 21-Jährige könnte es teuer werden. Gemäß dem Kanton Solothurn droht bei vorsätzlicher Missachtung der Quarantänepflicht eine Strafe von 10.000 Franken (9.374 Euro). 

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