Es wird für alle Beteiligten schwer zu ertragen sein. Kommenden Montag um 10.15 Uhr beginnt am Landesgericht Innsbruck der Prozess gegen die Eltern eines dreijährigen Buben, der im Mai 2024 qualvoll starb.
Dem Buben sollen über Monate hinweg schwerste seelische und körperliche Misshandlungen zugefügt worden sein. Laut Anklage hätten die Eltern (beide sind 27 Jahre alt) ihn vom übrigen Familienleben isoliert, weggesperrt, entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt. Der Bub soll mit einem Kochlöffel geschlagen, an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und teilweise auch die Augen verbunden worden sein. Zudem sei er an Armaturen im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt worden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es den Eltern darauf ankam, ihr Kind möglichst qualvoll zu töten. Die Taten sollen in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert worden sein. Laut Anklage bestärkten sich die Eltern gegenseitig darin, dass der Bub "vernichtet werden" solle.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde bei den Eltern zwar eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen festgestellt, sie sollen jedoch zurechnungsfähig gewesen sein. In Einvernahmen gab die Mutter an, in ihrem Sohn habe ein "Dämon" gewohnt. Gemeinsam mit dem Vater soll sie den Tod des Kindes bewusst herbeigeführt haben. Der angebliche "Dämon" sei für die schwierige finanzielle Situation der Familie verantwortlich gemacht worden.
Um keinen Verdacht zu erregen, soll der Vater weiterhin Kontakt zu seinen Eltern gehalten haben. Mit den drei Schwestern des getöteten Kindes, darunter dessen Zwillingsschwester, besuchte er die Großeltern regelmäßig. Nach dem Verbleib des Buben sollen Ausreden verwendet worden sein.
Der Dreijährige wurde am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett entdeckt, der Vater verständigte die Polizei. Laut Ermittlungen starb das Kind an den Folgen schwerster Unterernährung und Flüssigkeitsmangels. Bei einer Körpergröße von 94 Zentimetern wog der Bub nur noch sieben Kilogramm – nicht einmal die Hälfte des erwartbaren Gewichts für sein Alter. Seine Geschwister wiesen keine Mangelerscheinungen auf und wurden nach der Festnahme der Eltern bei Pflegefamilien untergebracht.
Das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richter Andreas Mair wird sich mit drei Gutachten befassen. Zwei gerichtsmedizinische Sachverständige sowie die bekannte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner werden im Schwurgerichtssaal gehört. Zeugen sind nicht geladen, wie Gerichtssprecherin Birgit Fink im Vorfeld mitteilte.
Der Prozess ist ganztägig angesetzt, ein Urteil wird noch am Montagabend erwartet. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit wurde nicht angenommen. Im Falle einer Verurteilung droht den beiden Angeklagten lebenslange Haft.